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seine Wohnung gekündigt, so hält es sehr schwer, wenn
er nicht noch ein sehr rüstiger Kerl ist, eine andere
Wohnung in einem anderen Orte zu finden, die Angst,
der Kerl möge sterben, arbeitsunfähig werden, er oder
seine Familie dem Gute zur Last fallen, ist zu groß.
Zieht er nun aus seiner gekündigten Wohnung nicht
ab, weil er an einem andern Orte kein Umerkommen
finden konnte oder wollte, so wird er herausgeschmissen,
muß aber binnen vierundzwanzig Stunden wieder unter
Obdach gebracht werden, und nun hat er, so zu sagen,
freie Wohnung!!“1)
„Trotz aller Schilderungen von den schönen patriarchalischen
Verhältnissen in Mecklenburg wirkt jene Abhängigkeit
des Landvolks von einem Herrn, in dessen
Hand ihr Wohl und Wehe liegt, höchst nachtheilig.
auf den Volkscharakter. Kein Frohsinn, keine geistige
Lebendigkeit und Frische, kein Selbstgefühl und Selbstständigkeit
entwickeln sich, sondern Stumpfsinn und
Trägheit, weil man nie für sich schafft, sondern nach
dem Glockenschlage für den Herrn sich quält. Die
Leibeigenschaft ist aufgehoben, der Zwangsdienst
damit nicht vertilgt, die Hörigkeit nicht
verschwunden. Wer in ein Nittergut oder in einen
Domanialpachthof aufsgenommen sein will, der
muß sich seine und seiner Frau Freiheit auf gewisse
Jahre dem Gutsherren oder Pächter verkaufen, selbst
1) Der Gutsherr sieckt ihn in den Armenkathen, vier
nackte Wände und braucht ihm nur, gegen Arbeit, den allernethdürftigsten
Unterhalt zu reichen.