KRegierungs-Blatt
Großhenr, ogth eunm
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 16. Weimar. 19. Oktober 1844.
Ministerial-Bekanntmachung.
Es ist bei Durchgehung und Prüfung der von den Steuer-Lokal-Kom-
missionen vorschriftsmaßig einzusendenden Einkommensteuer-Rollen II. Theils
verschiedentlich wahrgenommen und von Großherzoglichem Landschafts-Kollegium
beschwerend angezeigt worden, daß sowohl einzelne Steuerpflichtige, als auch
ganze Klassen derselben, nach den sonst bekannten Lebens= und Erwerbs-Ver-
hältnissen, wie auch nach den ähnlichen Einzeichnungen anderer Bezirke, inson-
derheit in Vergleich mit den Steuer-Kapitalen im I. Theile der Ortssteuer-
Rollen, nicht richtig eingezeichnet erscheinen.
Seit einer Reihe von Jahren ist das Großherzogliche Landschafts-Kol-
legium als leitende Oberbehörde bemüht gewesen, durch Bemerkungen, Er-
innerungen und Anordnungen auf gleichmäßigere und genauere Abschätzungen
hinzuwirken, aber nicht alle Lokal-Kommissionen haben den deshalb an sie er-
gangenen Anmahnungen stets genügend entsprochen.
Wenn nun die Steuer-Lokal-Kommissionen in ihren anderen Eigenschaften
als Polizei= und Justiz-Behörden reichliche Gelegenheit haben, eine Menge
von Lebens= und Erwerbs-Verhältnissen der Einzelnen genau genug zu durch-
schauen, um darauf hin die Steuervertheiler zu richtigeren Abschätzungen an-
leiten zu können; wenn es eben so nahe liegt, als es für viele Fälle ziemlich
sichere Anhaltpunkte giebt, die im I. Theile der Ortssteuer-Rollen genau er-
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