Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

KRegierungs-Blatt 
Großhenr, ogth eunm 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 16. Weimar. 19. Oktober 1844. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Es ist bei Durchgehung und Prüfung der von den Steuer-Lokal-Kom- 
missionen vorschriftsmaßig einzusendenden Einkommensteuer-Rollen II. Theils 
verschiedentlich wahrgenommen und von Großherzoglichem Landschafts-Kollegium 
beschwerend angezeigt worden, daß sowohl einzelne Steuerpflichtige, als auch 
ganze Klassen derselben, nach den sonst bekannten Lebens= und Erwerbs-Ver- 
hältnissen, wie auch nach den ähnlichen Einzeichnungen anderer Bezirke, inson- 
derheit in Vergleich mit den Steuer-Kapitalen im I. Theile der Ortssteuer- 
Rollen, nicht richtig eingezeichnet erscheinen. 
Seit einer Reihe von Jahren ist das Großherzogliche Landschafts-Kol- 
legium als leitende Oberbehörde bemüht gewesen, durch Bemerkungen, Er- 
innerungen und Anordnungen auf gleichmäßigere und genauere Abschätzungen 
hinzuwirken, aber nicht alle Lokal-Kommissionen haben den deshalb an sie er- 
gangenen Anmahnungen stets genügend entsprochen. 
Wenn nun die Steuer-Lokal-Kommissionen in ihren anderen Eigenschaften 
als Polizei= und Justiz-Behörden reichliche Gelegenheit haben, eine Menge 
von Lebens= und Erwerbs-Verhältnissen der Einzelnen genau genug zu durch- 
schauen, um darauf hin die Steuervertheiler zu richtigeren Abschätzungen an- 
leiten zu können; wenn es eben so nahe liegt, als es für viele Fälle ziemlich 
sichere Anhaltpunkte giebt, die im I. Theile der Ortssteuer-Rollen genau er- 
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