Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

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Vereinsstaaten, Steuersatz 
in welchen di Maßstab für die Erhebung. im 
Nr. in ircien 6 Etbebong PHstab für die Erhebung 4 Ahalen 12415. 
att sindet. Fuß. Fuß. 
III. Vom Branntwein. Zdir. Gr. Vs. söt. Ar. 
1| Preußen, Sachsen, der Thü-sOhm, Preußisch, bei 50 9 Alkohol 
ringische Verein und Braun= nach Tralles.4 ....·........ 6——1030 
schweig *) 
2 Bayern, rechts des Rheins Eimer Bayerisc ...... 1/— —145 
3 Württemberg .....Eimer Württembergisch.. 2 25 88.5— 
4 Kurhessen ...... . . . . Oebm, Preußisch, bei 50 3 Akohol 
nach Tralles ......... . . . . 3 — 515 
in —— Schu. 
............................. 6——1030 
5 Grohaibun Hessen.. Lym Grozh. Hessisch bei 50F3 ui 
kohol nach Tralles. .. . . 3 15 14 16 68 
IV. Vom Malze. 
11 Bayern, rechts des Rheine Metzen, Boperisch, (= O0,674,288. 
Scheffel Preußisch f1f43–50 
2Württemberg ...... Simri, Württemberg., (Oaososs 
Scheffel Preußisch). .. . . . .. ... — 5 83 2 20 
V. Von Tabacks-Blättern und Fabrikaten. 
1| Preußen, Sachsen, Kur-]Zentner Preußisss — 20 ·0 
hessen, der Thüringische 
Verein und Braunschweig 
  
  
  
  
  
  
  
*) Vom Branntwein aus dem Fürstenthume Waldeck wird die Halste der Uebergangsabgabe, mithin 
3 Thaler pro Ohm, und in dem eben genannten Fürstentbume wird vom Branntwein, aus 
anderen Vereinsstaten, als Preußen, Sachsen, dem Thüringischen Vereine, Braunschweig und 
der Grafschaft Schaumburg, 3 Thaler erboben. 
III. Da hinsichtlich der Uebergangöstraßen fuͤr den Verkehr mit 
den einer Uebergangsabgabe unterliegenden vereinsländischen Erzeugnissen zwi- 
schen dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine einerseits, und Bayern 
oder Kurhessen andererseits, und hinsichtlich der an diesen Straßen errichteten 
Hebe= und Abfertigungs-Stellen seit der Bekanntmachung vom 10. 
Dezember 1841 (Reg. Bl. v. J. 1841 S. 283) mehre Veränderungen ein- 
getreten sind: so wird mit Bezugnahme auf §. 7 des Gesetzes vom 1. De- 
zember 1841 (Reg. Bl. v. J. 1841 S. 230) nachstehend ein berichtigtes 
Verzeichniß derselben bekannt gemacht: 
28 *
	        
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