Uegierungs Blatt
Großherzogthum
Sachsen Weimar-Eisenach.
Nummer 7.
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WMinisterial-Bekanntmachung.
Da seit der Bekanntmachung vom 9. November 1888 (Reg. Bl. S. 165)
mehrfache Veränderungen hinsichtlich der Zoll- und Steuer-Aemter im Gesammt-
Zollvereine eingetreten sind, der Umfang des letztern selbst auch durch den An-
schluß verschiedener Staatsgebiete seitdem sich wieder vergrößert hat: so wird
das nachstehende berichtigte Verzeichniß der in dem ganzen gegenwärtigen Um-
fange dieses Vereins zur Zeit bestehenden Zoll= und Steuer-Aemter aller Art
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 24. Mai 1344.
Großherzoglich Söächsisches Staats= Ministerium,
Departement der Finanzen.
Freiherr von Gereêdorff.
Verzeichniß
der
im Zoll verein e
bestehenden
Haupt-Zolla#mter (Grenzeamter), Hauptämter im Innern mit Nieder-
lage (Packhofsstädte, Hallämter), Haupt-Steuerämter im Innern ohne
Niederlage (auch Steuerämter oder Neben-Zollämter im Innern genannt)
und der Neben-Zoll4mter I. an der Grenze,
mit der Angabe,
welchen von letzteren Aemtern, in Bezug auf Begleitschein = Ausfertigung oder Erledigung, er-
weiterte Befugnisse, bei welchen ein anderer Vereinsstaat betheiliget ist, zustehen.
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