Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

öl 
  
Neben-Zollämter I. Klasse 
an der Grenze. 
  
Bemerkungen. 
  
  
  
aupt- 
Ort. Amtsbezirk. 
7. 8. 
1Oberneuhaus. Hof. 
2 Schirnding. 
3|Mähring. Waldsassen. 
4, Bärnau. 
5 Eslarn. Waldhaus. 
6 Swiesel. Eschelkam. 
7 Kleinphilippsreuth. 
8 Woegscheid. 
9/Obernzell. Passau. 
10/Schärding a. Th. 
1 Marktl. " . 
12 Burghausen. Simbach. 
13 Laufen. Freilassing. 
14 Schwarzbach. / 
5 Schellenberg. . 
16 Schte 4. erg Reichenhall. 
17 Reit im Winkel. 
18 Windshausen. 
19 Kiefersfelden. Rosenheim. 
20 Kreuth. 
21 Fußen. 
22 Hündelang. fronten. 
23 Oberstorf. 
21 Oberstaufen. . 
25 Niederstaufen. Lindau. 
26 Schweigen. 
27 Neulauterburg. Neuburg a. R. 
28 Habbirchen. Zweibrücken. 
  
  
A. In Bezug auf die Reben-Zollämter lI. Kl. an der Grenze. 
Zu 2. Das Neben,-Zollamt zu Schirnding hat die Befugniß: 
a) zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. auf das Haupt-Steueramt zu Koburg; 
b) zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1. über rohe Schaafwolle auf die Haupt- 
Aemter zu Offenbach und Fronefter a. M.; 
c) zur uslrigung. von Begleitscheinen 1. auf das Steueramt zu Korbach im Für- 
enthume Waldeck, für rohe Schaafwolle zur Sortirungs-Anstalt der Handlung 
Wittgenstein; 
d) zur Erledigung von Begleitscheinen I. des Haupt-Steueramtes zu Koburg; dann 
e) zur Erledigung von Begleitscheinen 1. des Haupt-Steucramts zu Frankfurt a. M. 
uͤber auslaͤndische unverzollte Weine, Rum und Arak. · 
Zu 6. Das Reben,Zollamt zu Zwiesel hat die besondere Ermächtigung zur Zoll- 
Abkertigung von Tafelglas und Glaswaaren, in unbeschränkten Quantitäten, vom In- 
lande durchs Ausland (Böhmen) nach dem Vereins, Inlande (Sachsen) auf Deklara- 
tions-Scheine über das Königlich Sächsische Haupt. Zollamt zu Schandau und das dorrige 
Neben, Zollamt 1. Kl. zu Hellendorf: dasselbe ist auch befugt, die ausgehenden Glas- 
Transporte, welche ihre Bestimmung auf der geraden Straße durch Böhmen nach Schle- 
sien erhalten, auf das Königlich Prcußische Haupt = Zollamt zu Liebau mit Deklarations= 
Scheinen abzufertigen. « 
Salo.DachbensZollamtnSchördinga.Th-hatbieBefugI-tiä: 
s)zukAusfektigungvonBtgteitseinenl.aufallcAcmtccdesVekeinsgcbiktes-wclche 
sukEklcdigungvonBrgleitschcincnl.Iompetcnksinb,mlt1quchlußderkechksbcc 
Oder gelegenen; 
b) zur Erledigung von Begleitscheinen I. dieser Aemter, insoweit sie zur Ausfertigung 
von Begleitscheinen 1. kompetent sind. 
Zu 21. Das Neben-Jollamt zu Füßen hat die Besugniß: 
a) zur Aussertigung von Begleitscheinen I. auf sämmtliche Württembergische, Badische, 
Kfürstich und Großterzoglich Hessische, Nassauische und auf die Preußischen, in 
der Provinz Westphalen und in der Rheinprovinz gelegenen Haupt: Zoll= und 
Haupt-Steuer= und mit Begleitschein, Erledigungs Bekugniß versehenen Neben- 
Sollsmier 1. Kl. und Unter= Steuerdmter, dann auf das Haupt= Steucramt zu 
Frankfurt a. M.; « 
b)surErledigung-denBrgleitscheiaenl dieser Aemter. 
Zu 24. Das Reben- Zollamt zu Obexstaufen hat die Befugniß, Begleitscheine J. 
auf das Hauptamt zu Ulm auszustellen. 
Zu 25. Das Neben Zollam# zu Nirderstaufen hat die Befügniß zur Ausstel= 
ltung von Begleitscheinen 1. über Käse und über Wessteine, die zur Verschiffungs-Ab- 
lage bestimmt sind, auf das Königlich Würccembergische Haupt-Amt zu Ulm. 
Zu 26. Das Neben= Zollamt zu Schweigen hat die Brfugniß: 
a) Begleitscheine I. ohne Beschränkung auf gewisse Gegenstände und Mengen, auch 
von den Acmtern zu Mannheim, Frankfurt a. M., Mainz und Koln zu erledigen; 
b) zur unbeschränkten Ertheilung von Begleitscheinen I. auf die Haupt-Aemcer. zu 
annheim, Frankfurt a. M., Mainz und Köln; 
Wc.) zur Absertigung aller Waarengattungen bis auf Quantitäten von 300 Fl. JZollbe= 
krag in einer Post auf Begleltschein 1I. auf alle zu deren Erledigung befugt- 
Aemter des Vereinsgebictes; 
  
9 .
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.