Neben-Zollmter I. Kasse
an der Grenze.
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Bemerkungen.
deerur m—
Haupt-
Ort. Amtsbezirk.
7. 8.
Großschoͤnau.
Neugersdorf. Zittau.
Ebersbach.
Neustadt bei Schandau.
Stolpen.
Hellendorf. Pirna.
Jöhstadt. Annaberg.
Johanngeorgen-
stadt. .
Brambach. Eibenstock.
Elster.
4) zur Abfertigung von Baumwollenwaaren in einer Menge bis zu 12 Jentner in
einem Transporte auf Begleirschein II. auf alle zu deren Erledigung befugte
Aemter des Vercinsgebictes.
Zu 27. Das Neben-Zollamt zu Neulauter burg hat die Bekugniß:
a) zur Erledigung von Begleirscheinen 1. der Hauptämter zu Offenbach, Frankfurt
M., Mannhcim und Leipzig über rohe Schaafwolle;
b) ur Erledigung von Begleitscheinen I., ohne Beschränkung auf subeine Sisn
und Wenzen, von den Hauptämtern zu Mannheim, Frankfurt a. M., Mai
und Kô
UDc) zur aoserigm von Baumwollenwaaren auf Begleitschein I. auf die Hauptäm-
ker zu Mannheim, Frankfurt a. M. und Mainz in unbeschraänkter Bueamitte
4)0 zur Abfertigung von Baumwollenwaaren in tiner Menge bis zu 3 Zentner in
einem Transporte, auf Begleitschein II. auf alle zu deren Erledigung nue
Aemter des Vereinsgebietes.
B. In Bezug auf die Neben-Zollämter im Innern.
Das Neben-Zollamt zu Baireuth bat die Befugniß zur Erledigung von
Begleitscheinen I. aller zur Ausstellung solcher Begleicscheine kompetenten Aemter über
Notzucker, für die Zucker-Rasfinerie des Theodor Schmidt daselbst.
Zu 4. Das Neben-Sollamt zu Erlangen darf Begleitscheine I. des Haupt-Joll-
amts zu Waldmünchen über unverzollte Böbmische Spiegelgláser erledigen und dirse
Spiegelgläser mit Begleitscheinen 1. auf die Armter zu Witenhausen, Teistungen und
Mainz abfertigen.
Zu 8. Das Neben,= Zollamt zu Kaufbeuern hat, in Ansehung der für die dor-
tigen Manufakturisten aus dem Auslande eingebenden rohen Baumwollentücher zur Ver-
edlung und Wiederausfuhr im veredelten Zustande, die volle Befugniß eines Haupt-
Z3ollamts im Innern mit Niederlogerecht und mit unbeschränkter Begleitschein-Erledi-
gung und Auefertigung unter Mitwirkung des Ober-Zoll- Inspektors in Kempten.
Zu 1. Das Neben-Zollamt zu Großsch önau bat die Befugniß, die von Zittau
aus nach Warnsdorf mit Begleitschein gehenden Garne abfertigen und den Ausgang
attestiren zu dürfen.
Zu 2. Das Neben-Zollamt I. Kl. zu Neugersdorf ist befugt:
" Ungehenden Waaren ohne Beschraͤnkung in den Gegenstaͤnden bis auf Quantitaͤten
von 100 Thir n ZollbekkagtnetnetPostmtheglutschetnllabzufekttgem
b) Begleitscheine saͤmmtlicher, zur Ausstellung von Begleitscheinen ermaͤchtigten
Koͤniglich k iscl Haupt: Zoll= und Haupt: Steuerämter, auch der Haupt-
mter zu tandsberg, Neu= Berun, Neustadt, Mittelchalde, Lichau, Frankfurt a.
d. O., Kottdus, Ratibor, Breslau, Glogau, Görlitz, Beriin und Braunschweig —
Begieitscheine uͤber Lueloiolweuren. aller Art jedoch auegenommen — zu erledigen,
auch Begleiischeine nach Frankfurt a. d. O., Kottbus, Breslau, Görlitz, Berlin,
Frankfurt „ Braunschweig, Leipzig, Dresden, Pirna, Baugen und zittan
zu zahten.
) Schaafwolle für Sortirungs-ger abzufertigen.