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Koͤstitz, Kleindembach und Langendembach an den Staat abgetreten hat, wird
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Kriminal-Gerichtsbarkeit über je-
nen Bezirk bereits durch Reskript vom 7. November dieses Jahres dem Kri-
minal-Gerichte zu Weida übertragen worden ist, die Civil-Gerichtsbarkeit aber
vom 1. Januar künftigen Jahres an bis auf weitere Verfügung von dem bei
dem bisherigen Patrimonial-Amte Oppurg angestellten Personal an dem bis-
herigen Amtssitze zu Oppurg im Namen und auf Rechnung des Staates aus-
geübt werden wird.
Weimar am 12. Dezember 1848.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Mandelsloh.
IIII. Da nach einem zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und
dem Bergraths-Präsidenten von Herda-Brandenburg abgeschlossenen Ver-
trage die Gerichtsbarkeit über die Orte Lauchröden, Unterellen, Göhringen,
Lutzberg und Schmalweyh und deren Fluren mit der Ausübung aller von den
Justiz-unterbehörden des Großherzogthumes auszunbenden Befugnisse in Poli-
zei-, Finanz-, Kirchen= und anderen Hoheitssachen vom 1. Januar künftigen
Jahres an an den Staat übergehen soll und von der höchsten Staatsbehörde
bestimmt worden ist, daß die abgetretenen Gerichtsorte, mit Ausnahme des
Hofes Lutzberg, welcher dem Amte Gerstungen zugewiesen worden, dem Amts-
bezirke Eisenach einverleibt werden: so wird solches hierdurch bekannt gemacht.
Eisenach am 12. Dezember 1848.
Großherzoglich Sächfische Landesregierung.
Wittich.
IV. Vermöge Vertrages vom 28. Juni 1848 zwischen der Großher-
zoglichen Kammer zu Weimar und den Freiherren von Geyso und von Manns-
bach zu Wenigentaft geht die den letzteren seither zugestandene Gerichtsbarkeit
zu Wenigentaft mit dem 1. Januar 1849 an den Staat — zur Verwaltung
durch das Großherzogliche Justiz-Amt zu Geisa — über, und wird dieses
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Eisenach am 28. Dezember 1848.
Großherzoglich Sächstsche Landesregierung.
Wittich.