Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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Koͤstitz,  Kleindembach  und  Langendembach  an  den  Staat  abgetreten  hat,  wird
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Kriminal-Gerichtsbarkeit  über  jenen
  Bezirk  bereits  durch  Reskript  vom  7.  November  dieses  Jahres  dem  Kriminal-Gerichte
  zu  Weida  übertragen  worden  ist,  die  Civil-Gerichtsbarkeit  aber
vom  1.  Januar  künftigen  Jahres  an  bis  auf  weitere  Verfügung  von  dem  bei
dem  bisherigen  Patrimonial-Amte  Oppurg  angestellten  Personal  an  dem  bisherigen
  Amtssitze  zu  Oppurg  im  Namen  und  auf  Rechnung  des  Staates  ausgeübt
  werden  wird.
Weimar  am  12.  Dezember  1848.

Großherzoglich  Sächsische  Landesregierung.
von  Mandelsloh.

IIII.  Da  nach  einem  zwischen  der  Großherzoglichen  Staatsregierung  und
dem  Bergraths-Präsidenten  von  Herda-Brandenburg  abgeschlossenen  Vertrage
  die  Gerichtsbarkeit  über  die  Orte  Lauchröden,  Unterellen,  Göhringen,
Lutzberg  und  Schmalweyh  und  deren  Fluren  mit  der  Ausübung  aller  von  den
Justiz-unterbehörden  des  Großherzogthumes  auszunbenden  Befugnisse  in  Polizei-,
  Finanz-,  Kirchen=  und  anderen  Hoheitssachen  vom  1.  Januar  künftigen
Jahres  an  an  den  Staat  übergehen  soll  und  von  der  höchsten  Staatsbehörde
bestimmt  worden  ist,  daß  die  abgetretenen  Gerichtsorte,  mit  Ausnahme  des
Hofes  Lutzberg,  welcher  dem  Amte  Gerstungen  zugewiesen  worden,  dem  Amtsbezirke
  Eisenach  einverleibt  werden:  so  wird  solches  hierdurch  bekannt  gemacht.

Eisenach  am  12.  Dezember  1848.

Großherzoglich  Sächfische  Landesregierung.
Wittich.

IV.  Vermöge  Vertrages  vom  28.  Juni  1848  zwischen  der  Großherzoglichen
  Kammer  zu  Weimar  und  den  Freiherren  von  Geyso  und  von  Mannsbach
  zu  Wenigentaft  geht  die  den  letzteren  seither  zugestandene  Gerichtsbarkeit
zu  Wenigentaft  mit  dem  1.  Januar  1849  an  den  Staat  —  zur  Verwaltung
durch  das  Großherzogliche  Justiz-Amt  zu  Geisa  —  über,  und  wird  dieses
hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Eisenach  am  28.  Dezember  1848.

Großherzoglich  Sächstsche  Landesregierung.
Wittich.