Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Inhalts-Uebersicht. 
Erster 
Theil. 
Allgemeine Vorschriften über Verbrechen und deren Bestrafung. 
Erstes Kapitel. 
Vorschriften über die Anwen- 
dung des Gesebuches Art. 
Zweites Kapitel. 
Von den Strafen. 
1— 5. 
Todesstrse Art. 6. 
Freiheitsstrafen Art. 7— 9. 
Dauer der Freiheitsstrafen . Art. 10, 11. 
Schärfungen der Freiheitsstrafen Art. 12, 13. 
Handarbeitsstrafsfe Nrt. 14. 
Geldstrafhfie Art. 15, 16 
Verwies Art. 17. 
Konfiskatiion Art. 18 
Stellung unter polizeiliche Auf- 
sicht. rt. 19. 
Ausweisug Art. 20. 
Oeffentliche Bekanntmachung 
von Strafen rt. 21. 
Drittes Kapitel. 
Von der Vollendung und dem Versuche ver- 
brecherischer Handlungen. 
Vollendung der Verbrechen . Art. 22. 
Versuch der Verbrechen . Art. 23 — 28. 
Viertes Kapitel. 
Vom rechtswidrigen Vorsatze und 
von der Fahrlaͤssigkeit . Art. 29, 30. 
Fünftes Kapitel. 
Von der Theilnahme an einem Verbrechen, 
der Beihülfe und der Begünstigung. 
Gleiche Theilnahme an ver- 
brecherischen Handlungen . Art. 31—33. 
Verleitung Art. 34. 
Uagleiche Theilnahme .. . Ntt. 35. 
— 2 22222222 
  
Beguͤnstigung Art. 36, 37. 
Unterlassene Anzeige oder Ver- 
hinderung eines Verbrechens Art. 38 —40. 
Sechstes Kapitel. 
Von der Zumessung der Strafen, deren Er- 
höhung und Milderung. 
Allgemeiner Grundsatz . . . . Art. 41. 
Zumessung der Strafen nach 
der Schödlichkeit und Ge- 
fährlichkeit des Verbrechens 
Zumessung der Strafen nach 
den Verhältnissen des Ver- 
Art. 42, 43. 
breches Art. 44, 45. 
Früherer Lebenswandel und 
Rückfaalll Art. 46, 47. 
Benehmen nach der That und 
insbesondere Ersatz bei Ver- 
brechen gegen das Eigen- 
thri Art. 48, 49. 
Bestrafung bei dem Zusammen- 
treffen von Verbrechen A. Art. 50—53. 
Zusammentreffen von Strafen Art. 54—57. 
Strafmilderung wegen jugend- 
lichen Alters 
Milderung wegen Verstandes- 
schwäche Art. 59. 
Einfluß Nberschuideter Haft. Art. 60. 
Siebentes Kapitel. 
Von den Gruͤnden, welche die Strafbarkeit 
ausschließen oder tilgen. 
Ausschließung der Strafbarkeit: 
1) Bei Kinden . Art. 61. 
2) Bei mangelndem Vernunft- 
gebrauche .. .... . . Art. 
39 
— 22222 
62.
	        
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