Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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3) Bei Irrthun Art. 63. 
4) Bei mangelnder Freiheit Art. 64. 
5) In Nothfällen Art. 65. 
Nothwhen Art. 66, 67. 
Erlöschen der Strafbarkeit: 
1) Durch den Tod des Ver- 
brechers 
2 222222 2 
2) Durch Niederschlagung der 
Untersuchung, Begnadi- 
gung und erlittene Strafe Art. 69. 
3) Durch Zuruͤcknahme eines 
Antrages auf Bestrafung Art. 70. 
4) Durch Verjaͤhrung . . . Urt. 71—756. 
Zweiter CTheil. 
Von den einzelnen Verbrechen und deren Bestrafung. 
Erstes Kapitel. 
Von dem Hochverrathe, Staatsverrathe und an- 
deren die Sicherheit des Staates gefaͤhrdenden 
Handlungen. 
Hochverrath Art. 77— 382. 
Staaksverrath Art. 83, 84. 
Staatégefährliche Handlungen Art. 85— 88. 
Zweites Kapitel. 
Von Beleidigung der Person des Staatsober= 
hauptes, seiner Familie und ähnlichen Be- 
leidigungen. 
Majestätsverbrechen 
Verbrechen gegen die Familie 
des Staatsoberhauptes Art. 92— 95. 
Verbrechen gegen andere regie- 
rende Fürsten, deren Fa- 
ssssssss 
Art. 89— 9 1 " 
milie und Vertreter .. . Art. 96 — 98. 
Vorschriften über das Ver- 
fabben Nrt. 99 
Drittes Kapitel. 
Von Auflehnung und Ungehorsom gegen die 
öoffentlichen Behörden und von Friedenssts- 
rungen. 
Widersetzung gegen die offent- 
liche Autoritct 
Bruch der Stellung unter 
polizeiliche Aufsicht .. . Art. 103. 
Bruch der Ausweisung . .. Art. 104. 
Art. 100 - 102. 
. 222 
  
Verleitung zur Widersetzlich- 
keit bei Abgaben Art. 105. 
Befreiung von Gefangenen Art. 106, 
Verabredung zum Ungehorsam Art. 108. 
107. 
  
gegen obrigkeitliche Anord- 
# 
.. Art. 111—114. 
Eigenmächtige Versammlungen Art. 115. 
Landfriedensbruch Art. 116. 
Störung des Hausfriedens. Art. 117. 
2 222 2 
Viertes Kapitel. 
Von den Verbrechen wider das Leben. 
Thatbestand des Verbrechens 
der Tödtung Art. 118. 
Mord. Art. 119—122. 
Todtschlatag Art. 123, 124. 
Tödtung aus Fahrlässigkeit. Art. 125. 
Kindesmodddd Art. 126. 
Abtreibung der Leibesfrucht. Art. 127, 128. 
Verheimlichung der Geburt. Art. 129. 
TAussetzung hülfloser Personen Art. 130. 
Fünftes Kapitel. 
Von den Verbrechen wider die Gesundheit. 
Koôrperverletzung Art. 131—137. 
—22 2 22
	        
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