Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
Nummer 16. Weimar. 25. Mai 1850. 
Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das 
nachstehende Geseh zum Schutze der Holzungen, Baumpflanzungen, Wiesen, 
Felder und Gärten vom 1. dieses Monats hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 20. Mai 1850. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
D. Schumann. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
20. 2. 
haben sowohl wegen des nahen Zusammenhanges eines Forststrafgesetzes mit 
dem Strafgesetzbuche, als zur Erreichung einer möglichst gleichförmigen Gesetz- 
gebung hierin mit den übrigen Thüringischen Staaten, welche gemeinsam den 
Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Holzungen, Baumpflanzungen, Wiesen, 
Felder und Garten haben ausarbeiten lassen, unter Beirath und Zustimmung 
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