Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Reviers Voͤlkershausen und des Lengsfelder Forstes, durch den Großherzoglichen 
Forst-Inspektor zu Eisenach, von Eisenach aus, und die Geschäfte der ober- 
ländischen Forst-Inspektion, mit Einschluß von Völkershausen und Lengsfeld, 
wie zeither, durch den Großherzoglichen Forst-Inspektor zu Zillbach, von Zill- 
bach aus, vorläufig besorgt. Weimar am 17. April 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
III. Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß nach 
übereinstimmendem Beschlusse der betheiligten Staatsregierungen das Ober- 
Appellations-Gericht zu Jena zukünftig blos die Benennung „das Gesammt- 
Ober-Appellations-Gericht“ führen wird. 
Weimar am 7. Mai 1850. 
Zweites Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
von Wydenbrugk. 
III. Nachdem von der Kurfürstlich Hessischen Staatsregierung neuerdings 
die Anordnung getroffen worden ist, daß jenseits die von ausländischen Behör- 
den durch Kurhessen nach Preußen dirigirten so genannten Mitleids= oder Hülfs- 
Fuhren zum Weiter-Transporte erkrankter Reisender nur nach beigebrachtem 
Nachweis über die Einwilligung der Behörde des Bestimmungsortes und der 
zur Weiterbeförderung verpflichteten Gemeinde oder eine genügende Zusicherung 
über die in Preußen zu erwartende Annahme derselben übernommen werden 
sollen: so wird solches zur Nachachtung der betreffenden diesseitigen Behörden 
hierdurch bekannt gemacht. Diese Anordnung bezieht sich aber weder auf 
Transporte von Vagabunden in Gemäßheit der zwischen dem Großherzogthume 
und dem Kurfürstenthume Hessen abgeschlossenen Konvention vom 13. Februar 
1824, noch auf die, in Folge polizeilicher Ausweisung etwa vorkommenden 
Transporte;z auch bewendet es bei der mit dem Kurfürstenthume Hessen wegen 
gegenseitiger Zuführung armer kranker Reisender getroffenen Uebereinkunft vom 
2. Januar 1840 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1840 S. 1.) 
Weimar am 8. Mai 1850. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B. 
Für den Departements-Chef. 
C. v. Conta.
	        
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