Metadata: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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IV. Nachdem Seine Koͤnigliche Hoheit, der Großherzog, anaͤdigst beschlossen 
haben, daß die den Bezirks-Direktoren nach dem Gesetze uͤber die Neugestal- 
tung der Staatsbehoͤrden vom 5. Maͤrz dieses Jahres beigeordneten ersten 
Huͤlfsbeamten den Dienst-Charakter: „Bezirks-Kommissar“ führen sollen: so wird 
solches hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 22. Mai 1850. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums, Tbtheilung B. 
von Watzdorf. 
V. Die Vorschrift im §. 80 der Medizinal-Ordnung vom 11. Januar 
1814, wonach die Physiker die Hebammen ihres Bezirkes zu bestimmten Zei- 
ten einer Prüfung unterziehen sollen, wird hierdurch in Erinnerung gebracht 
und zugleich angeordnet, daß die genannten Beamten diejenigen Hebammen, 
welche in ihrer Tüchtigkeit zurückgegangen seyn möchten, mittelst gutachtlichen 
Berichts bei dem unterzeichneten Departement zur Anzeige zu bringen haben, 
damit das Erforderliche stets ungesäumt vorgekehrt, namentlich auch nach Be- 
finden die erneuerte Theilnahme an dem Hebammenunterrichte zu Jena verfügt 
werden könne. 
Weimar am 27. Mai 1850. 
Erstes Departement des Großherzoglich Gächftischen 
Staats-Ministeriums, Tbtheilung B. 
v. Watzdorf. 
Bekanntmachungen. 
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnadigst beschlossen, 
dem Vereine, welcher unter der Bezeichnung 
„Eisenacher Steinkohlen= Aktien-Verein“ 
zusammen getreten ist, um in der Gegend von Eisenach Steinkohlen-Lager auf- 
zusuchen und solche abzubauen, die Rechte einer juristischen Person zu verlei- 
hen, auch die für diese Gesellschaft gegebenen provisorischen Statuten zu ge- 
nehmigen. 
Höchstem Befehle gemäß wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 28. Mai 1850. 
Großherzoglich Sächüsche Landesregierung. 
von Mandelsloh.
	        
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