Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Die Kataster-Führung in den übrigen Ortschaften des dermaligen Amts- 
bezirks Neustadt verbleibt der dasigen Amts-Steuereinnahme, ingleichen 
die Kataster-Führung in der Stadt Neustadt dem dasigen Stadt-Steuer- 
einnehmer. 
Dem zeitherigen Bezirks-Kataster-Führer zu Triptis sind die unter die 
dasige Amts-Kommission gestellten Ortschaften zugetheilt, wogegen 
die Kataster-Führung in den übrigen Ortschaften des Justiz-Amts Auma 
der Stadt-Steuereinnahme Auma überwiesen worden ist. 
Dem Kataster-Führer zu Münchenbernsdorf verbleiben die Ortschaften 
Münchenbernsdorf, Lederhose, Sorga, Rothenbach und Lindenkreuz. 
Die Kataster-Führung in den übrigen Ortschaften des dermaligen Amts- 
bezirks Weida wird ferner von der dasigen Amts-Steuereinnahme 
versehen. 
Die Kataster-Führung in den Ortschaften des dermaligen Justiz-Amts 
Berga ist dem Steuer-Rezeptur-Verwalter zu Berga übertragen worden. 
Weimar am 8. August 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
G. Thon. 
IIII. In Folge der Neugestaltung der Staatsbehörden werden sämmtliche 
Kataster-Führer und Steuereinnehmer andurch angewiesen, die ihnen nach 
#§. 12 der Instruktion zur Führung und Erhaltung der Kataster obliegende 
Anzeige von Neubauten und Urbarmachungen, auch Uebergang steuerfreier 
Grundstücke an steuerpflichtige Eigenthümer, künftig unmittelbar an die Be- 
zirkssteuer-Revision zu erstatten, wobei daran erinnert wird, daß die Unter- 
lassung dieser Anzeige die eigene Vertretung der dadurch entgehenden Steuer- 
beträge zur Folge hat. 
Weimar am 16. August 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
G. Thon.
	        
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