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folgende oͤffentliche Bekanntmachung dieses Termind außer Kurs gesetzt wird —
durch Erklaͤrungen ihrer Bevollmaͤchtigten zum Protokoll des Verwaltungsrathes,
bezüglich des provisorischen Fürsten-Kollegiums, über folgende Bestimmung
übereingekommen:
„die Eingangs genannten Regierungen verpflichten sich wechselseitig, eine
„Außer-Kurs-Setzung des von ihnen ausgegebenen oder auszugebenden
„Papiergeldes nicht anders eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlö-
„sungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei
„Monate vor ihrem Ablaufe sowohl im eigenen Staate öffentlich be-
„kannt gemacht, als auch den übrigen verbündeten Regierungen, Behufs
„der Verkündigung in ihren Staaten, amtlich notificirt worden ist.“
Einem weitern Uebereinkommen derselben Regierungen gemäß wird dieses hier-
durch zur offentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 12. September 1850.
Erstes Oepartement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums, Wbtheilung A
von Watzdorf.
IV. Da eingegangenen Nachrichten zu Folge neuerer Zeit der Fall
wiederholt vorgekommen ist, daß von Gemeindebehörden Trauscheine ohne vor-
gängige Beibringung der nach §. 28 des Gesetzes über die Heimathsverhält-
nisse vom 23. Februar 1850 erforderlichen kirchlichen Zeugnisse ausgefertigt und
verabfolgt worden sind: so werden sämmtliche Gemeindebehörden des Großher=
zogthumes auf jene gesetzliche Vorschrift hiermit verwiesen und dabei auf die
Verantwortung bei deren Nichtbeachtung aufmerksam gemacht.
Weimar am 14. September 1850.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-WMinisteriums, Mbtheilung B.
von Watzdorf.
V. In Folge einer zwischen den betheiligten Zollvereins-Regierungen
deshalb getroffenen Vereinbarung wird in Berücksichtigung der bestehenden Ver-
kehrsverhältnisse vom 1. Oktober d. J. an die Eröffnung einer Uebergangs-
straße zwischen Ludwigsstadt und Tettau im Königlich Bayerischen Staatsge-
biete einerseits und Gräfenthal im Herzogthume Sachsen-Meiningen anderer-
seits, sowie die Errichtung einer Uebergangsstelle in Gräfenthal Statt finden.