Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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folgende oͤffentliche Bekanntmachung dieses Termind außer Kurs gesetzt wird — 
durch Erklaͤrungen ihrer Bevollmaͤchtigten zum Protokoll des Verwaltungsrathes, 
bezüglich des provisorischen Fürsten-Kollegiums, über folgende Bestimmung 
übereingekommen: 
„die Eingangs genannten Regierungen verpflichten sich wechselseitig, eine 
„Außer-Kurs-Setzung des von ihnen ausgegebenen oder auszugebenden 
„Papiergeldes nicht anders eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlö- 
„sungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei 
„Monate vor ihrem Ablaufe sowohl im eigenen Staate öffentlich be- 
„kannt gemacht, als auch den übrigen verbündeten Regierungen, Behufs 
„der Verkündigung in ihren Staaten, amtlich notificirt worden ist.“ 
Einem weitern Uebereinkommen derselben Regierungen gemäß wird dieses hier- 
durch zur offentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 12. September 1850. 
Erstes Oepartement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums, Wbtheilung A 
von Watzdorf. 
  
IV. Da eingegangenen Nachrichten zu Folge neuerer Zeit der Fall 
wiederholt vorgekommen ist, daß von Gemeindebehörden Trauscheine ohne vor- 
gängige Beibringung der nach §. 28 des Gesetzes über die Heimathsverhält- 
nisse vom 23. Februar 1850 erforderlichen kirchlichen Zeugnisse ausgefertigt und 
verabfolgt worden sind: so werden sämmtliche Gemeindebehörden des Großher= 
zogthumes auf jene gesetzliche Vorschrift hiermit verwiesen und dabei auf die 
Verantwortung bei deren Nichtbeachtung aufmerksam gemacht. 
Weimar am 14. September 1850. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-WMinisteriums, Mbtheilung B. 
von Watzdorf. 
V. In Folge einer zwischen den betheiligten Zollvereins-Regierungen 
deshalb getroffenen Vereinbarung wird in Berücksichtigung der bestehenden Ver- 
kehrsverhältnisse vom 1. Oktober d. J. an die Eröffnung einer Uebergangs- 
straße zwischen Ludwigsstadt und Tettau im Königlich Bayerischen Staatsge- 
biete einerseits und Gräfenthal im Herzogthume Sachsen-Meiningen anderer- 
seits, sowie die Errichtung einer Uebergangsstelle in Gräfenthal Statt finden.