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III. Nachdem die zeither bestandene Brandgelder-Obereinnahme zu Ei-
senach aufgehoben und die Bestimmung getroffen worden ist, daß von jetzt an
die Ablieferung der ausgeschriebenen, im Eisenachischen Kreise aufkommenden
Brandversicherungs-Beiträge
a) von den Bezirks= und Amts-Sportel-Einnahmen zu Vacha, Dermbach,
Geisa, Kaltennordheim und Östheim an die Großherzogliche Brand-
Assekuranz-Kasse hier unmittelbar,
b) von den Steuereinnahmen der Städte Eisenach und Creuzburg, inglei-
chen der Ortschaften der zeitherigen Amtsbezirke Eisenach und Creuz-
burg mit Einschluß der diesen Bezirken einverleibt gewesenen Patrimo-=
nial-Gerichtsorte,
an die Großherzogliche Kreissteuereinnahme zu Eisenach erfolgen soll: so wird
dieses den betreffenden Einnahmestellen zur Nachricht und bezüglich Nachach-
tung hiermit bekannt gemacht.
Weimar am 11. Oktober 1850.
Drittes Departement des Großherzoglich
SGächtschen Staats-Ministeriums.
Thon.
IV. Nachdem an die Stelle des in einen andern Wirkungskreis überge-
gangenen Obersteuer-Kontroleur, Steuer-Inspektors Wiemann zu Rudolstadt,
der Fürstlich Schwarzburgische Steueraufseher Nicolai in Leutenberg zum Ober-
Kontroleur für den Ober-Kontrole-Bezirk Rudolstadt ernannt worden ist, in
welcher Eigenschaft demselben vertragsmäßig auch die Ausübung der Odber-
Kontrole im diesseitigen Steuer-Bezirke Remda sowohl hinsichtlich der ge-
meinschaftlichen als privativen indirekten Abgaben zusteht, so wird die hiernach
eingetretene Personal-Veränderung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. Oktober 1850.
Drittes Departement des Großherzoglich
Schf#schen Staats-Ministeriums.
Thon.
V. Mit dem 1. Oktober d. J. ist in Blankenhain ein Rechnungs-
amt eingesetzt worden, welchem die in den § F. 89 bis 41 des Gesetzes vom
5. März d. J. aufgeführten Geschafte nebst der Bezirks-Kataster= Führung un-
ter folgenden Modifikationen übertragen worden sind: