658
Bekauntmachungen.
I. Da es nach Anzeige der Postbehörden neuerer Zeit häufig vorge-
kommen ist, daß von Großherzoglichen Behörden herrschaftliche Sendungen zum
Gewichte von 120, 150 und mehr Pfund zur Post gegeben werden, welche
wegen ihrer schweren Handhabung störend auf den Dienst einwirken: so wer-
den auf Antrag der Postverwaltung die Vorschriften des §F. 59 der Post-
ordnung vom 26. November 1819 und des §. 4 der Uebereinkunft vom 6.
August 1824 in Erinnerung gebracht.
Weimar am 4. Oktober 1850.
Großherzoglich Sschssche Ober-Postinspektion.
elbig.
III. Vom 16. dieses Monats an wird mit landesherrlicher Genehmigung
zwischen Eisenach und Ruhla statt der seitherigen Post-Botengänge cine
Personen-Post fürerst versuchsweise auf ein Jahr in der Weise eingerichtet,
daß ein zweispänniger, sechssitziger Wagen täglich Morgens sieben Uhr, wäh-
rend des Winters Morgens acht Uhr nach Eisenach überführt und von da
Nachmittags drei Uhr nach Ruhla zurückgenommen wird.
Zugleich werden an der Eisenbahn-Haltestelle Wutha, sowie in Thal
(Heiligenstein) Personen-Annahmestellen eingerichtet.
Das Personengeld ist für die Strecke zwischen Ruhla oder Thal (Hei-
ligenstein) und Eisenach auf 8 Sgr., für die Strecke zwischen Ruhla
oder Thal und Wutha auf 6 Sgr., das Uebergewichts-Porto zwischen
Ruhla und Eisenach auf 4 Pfennige für je 5 Pfund festgesetzt worden.
Weimar am 8. Oktober 1850.
Großherzoglich — Iber . Postinspektion.
elbig.
IIII. Auf dem Grunde angestellter Ermittelungen wird die postmäßige
Entfernung zwischen Berka an der Werra und dem Eisenbahnhofe bei
Gerstungen
festgesett.
Die Entfernung von Vacha bis zum Bahnhofe bei Gerstungen beträgt
demnach 3: Meile.
Weimar am 16. Dktober 1850.
Großherzoglich Sachncht Ober Postinspektion.
elbig.
auf eine halbe Meile