Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

Uegierungs-Blatt 
Großherob geum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer Z32. 
  
Weimar. 830. November 1850. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
II. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, auf den Vorschlag 
des Großherzoglichen Kirchenrathes die gnädigste Entschließung gefaßt haben, 
für die Diözes Bürgel eine eigene Superintendentur zu errichten und dieselbe 
dem Pfarrer D. ph. Andreä zu Thalbürgel zu übertragen: so wird dieses 
andurch zur offentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. Oktober 1850. 
Der Großherzogliche Sächsische Kirchenrath. 
von Wydenbrutk. 
II. Nachträglich zur Bekannntmachung vom 21. v. M. wird hierdurch 
zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß auch die Steuereinnahme zu Bösle- 
ben vom 1. Januar k. J. ab die Steuern und Brandkasse-Beitrage an die 
Großherzogliche Bezirks-Einnahme zu Stadt-Remda abzuliefern hat. 
Weimar am 5. November 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
III. Nach §. 3 des Heimathsgesetzes vom 28. Februar 1850 über- 
nimmt die Staatskasse den ganzen Verpflegungsaufwand, wenn die Aufnahme 
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