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Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben zu bestimmen gncdigst
geruhet, daß zu Folge der eingetretenen Veränderungen in den höheren Zwei-
gen des Staatedienstes künftig auch veränderte Dienst-Prädikate geführt wer-
den. Dem gemäß sollen in den drei Departements des Staats-Ministeriums
und zwar:
1) in dem Departement I, B die Mitglieder nicht mehr die Benennung
„Landes-Direktions-Räthe“ sondern „Regierungsräthe“;
2) in dem Departement II die Mitglieder ohne Unterschied ihrer naächsten
Bestimmung die Benennung „Justiz-Räthe“, die geistlichen Mitglieder
„Kirchenrathe“ und das für das technische Schulwesen zu ernennende
Mitglied „Schulrath'“;
in dem Departement III die Mitglieder sämmtlich die Benennung „Fi-
nanz-Räathe“ und nur das technische Mitglied für das Forstwesen zu-
gleich „Forstrath“ als Dienst-Prädikat führen. Ferner sollen
die Ehren-Prädikate „Geheim“, soweit sie den einzelnen Mitgliedern
zustehen oder künftig verliehen werden, dem neuen Dienst-Prädikate vor-
gesetzt werden;
5) die Departements-Chefs, die Abtheilungs-Dirigenten, die technischen
Mitglieder im Departement I, B, der Referent im Departement I, A,
sowie der Ober-Baudirektor noch ferner ihre dermalige dienstliche Be-
zeichnung behalten;
im Betreff des Kanzlei= und Diener-Personals bei sämmtlichen Beam-
ten des Staats-Ministeriums die zeitherigen Spezial-Bezeichnungen weg-
fallen und soll ihrer dienstlichen Bezeichnung ohne Ausnahme das Wort
„Ministerial“ vorgesetzt werden, (Ministerial-Sekretär, -Revisor,-Re-
gistrator, -Kanzlist, -Kanzlei-Diener, -Bote u. s. w.); nur rücksichtlich
der Abtheilung A im Departement 1 soll mit Rücksicht auf deren Ver-
wendung für das Gesammt-Ministerium dem dermaligen Sekretar das
Dienst-Prädikat „geheimer Referendar“, den übrigen Beamteten aber
die zeitherige Bezeichnung als „geheime Staats-Kanzleibeamte“ (gehei-
mer Staats-Kanzlei-Sekretär, -Kassirer, -Registrator, -Diener) verlie-
hen werden, bezüglich verbleiben;
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