Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

698 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben zu bestimmen gncdigst 
geruhet, daß zu Folge der eingetretenen Veränderungen in den höheren Zwei- 
gen des Staatedienstes künftig auch veränderte Dienst-Prädikate geführt wer- 
den. Dem gemäß sollen in den drei Departements des Staats-Ministeriums 
und zwar: 
1) in dem Departement I, B die Mitglieder nicht mehr die Benennung 
„Landes-Direktions-Räthe“ sondern „Regierungsräthe“; 
2) in dem Departement II die Mitglieder ohne Unterschied ihrer naächsten 
Bestimmung die Benennung „Justiz-Räthe“, die geistlichen Mitglieder 
„Kirchenrathe“ und das für das technische Schulwesen zu ernennende 
Mitglied „Schulrath'“; 
in dem Departement III die Mitglieder sämmtlich die Benennung „Fi- 
nanz-Räathe“ und nur das technische Mitglied für das Forstwesen zu- 
gleich „Forstrath“ als Dienst-Prädikat führen. Ferner sollen 
die Ehren-Prädikate „Geheim“, soweit sie den einzelnen Mitgliedern 
zustehen oder künftig verliehen werden, dem neuen Dienst-Prädikate vor- 
gesetzt werden; 
5) die Departements-Chefs, die Abtheilungs-Dirigenten, die technischen 
Mitglieder im Departement I, B, der Referent im Departement I, A, 
sowie der Ober-Baudirektor noch ferner ihre dermalige dienstliche Be- 
zeichnung behalten; 
im Betreff des Kanzlei= und Diener-Personals bei sämmtlichen Beam- 
ten des Staats-Ministeriums die zeitherigen Spezial-Bezeichnungen weg- 
fallen und soll ihrer dienstlichen Bezeichnung ohne Ausnahme das Wort 
„Ministerial“ vorgesetzt werden, (Ministerial-Sekretär, -Revisor,-Re- 
gistrator, -Kanzlist, -Kanzlei-Diener, -Bote u. s. w.); nur rücksichtlich 
der Abtheilung A im Departement 1 soll mit Rücksicht auf deren Ver- 
wendung für das Gesammt-Ministerium dem dermaligen Sekretar das 
Dienst-Prädikat „geheimer Referendar“, den übrigen Beamteten aber 
die zeitherige Bezeichnung als „geheime Staats-Kanzleibeamte“ (gehei- 
mer Staats-Kanzlei-Sekretär, -Kassirer, -Registrator, -Diener) verlie- 
hen werden, bezüglich verbleiben; 
8 
V 
4 
#„ 
6 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.