Full text: Reichstags-Wahlen von 1867-1883.

Einleitung. 
Quelten. Die Wahlen zum Deutschen Reichstage — 1571, 1874, 1877,, 1878 und 
61 ind vom statistischen Amte bearbeitet: 1871 und 1874 finden sie sich 
Ban: dXIVv Heft II Abteilung 2 der Su atistik des Deutschen Reiches (3. Jahrgang der 
Kierteljahrehefte für das Jahr 1875); die späteren \Wahlen Aufser in dem angezogenen 
melwerke des kaiserlichen statistischen Amtes in den Ü ichten, welche infolge 
ee" von dem Gesamtvorstande des ersten deutschen Rsichnages "nach einer jeden Wahl 
von ‚dem Reichskanzler dem Reichstage überr. 
'rotz der grofsen Sorgfalt, mit welcher die Zusammenstellungen des statistischen 
i Die se Irrtümer erklären sich 
a a der unterlegenen 
d glichen Kontrolle für die Be- 
zeichnung der Parteistellung begeben hat. weit sich die Namen dieser Kandidaten 
er nachfolgenden ‚Arbeit angeg geben. Wo Irrtümer 
haben feststellen lassen, sind ns 
des statistischen tes in 1 tig gestellt werden 
mufsten, ist in einer Anmerkung ie abnsichende A ngabe des Siaistschen Aıntes notiert. 
Fur die Bestimmung der Stimm n Einklang mit der Pra es statistischen Amtes 
stets die Sell i ısschlaggebend angenommen worden 
Die d norddeutschen Reichstage , sowie diejenige 
zum Zo par ament konnten nur unvollständig mitgeteilt werden, weil die einzige Quelle, 
die stenographischen Berichte der dl r die welche damals 
noch vor dem Plenum erfolgten. sich in der gel da rauf beschränkten, die Zahl der 
abgegebenen und der auf den Gewählten Zefallenen Stimmen behufs Feststellung der 
absolusen Majorität anzu) 
ie Bevölkerung szfler ist "die der Volkszählung von 1880. e Städte der Wahl- 
kreise mufsten aus den Y VWahlakten ermittelt werden; die Tberolkerunkusiltee ist auch hier 
die der Volkszählung von ı8 it den Städten sind nach dem Vorgange des statistischen 
Amtes die ländlichen Gemeinden aufgeführt, welche über 2000 Einwohner haben; diese 
sind durch einen * von den Städten unterschieden. Bei der mit Hilfe der Wahlikten 
iese Gemeinden mit zu den Städien gerechnet sind, FR sich insbesondere für West 
falen insofern ein Übelstand, als dort die sehr stark bevölkerten ländlichen Gemeinden 
keineswegs städtischen Charakı ter haben. Der onsequenz, halber und weil das enıgegen- 
gesetzte Prinzip, die Zählung der Bevö siker ung grofser ländlicher Gemeinden als ländlich, 
noch ärgere Unz uträglichkeiten i im Gefolge gehabt a würde, ist die obige Einteilung 
auch für Westfalen festgehalten worden. 
Die Wahlen fanden statt für 
d 
en } ordd. Reichstag am ı2. Februar 1867, 
die 1. Legislatur- Periode des nordd. Reichstags am 31. August 1867, 
zum Zollparlament 28. Februar ı8 
die I. Legislatur-Periode des x deutschen Reichstags a am 2 März 1871, 
die 1. o. Januar 1874, 
die III. „ „ » » „ 10. Januar 1877, 
die IV. ” ” » „ „ 30. Juli 1878, 
die V, n „ » MM v» 27. Oktober 1881.