Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1854. (38)

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Es sind zu Landtags-Abgeordneten gewählt worden: 
a) von denjenigen Staatsangehörigen im III. Verwaltungsbezirke, welche 
aus anderen Quellen, als dem Grundbesitze, ein jährliches Einkommen 
von wenigstens Ein Tausend Thalern beziehen: 
der Großherzogliche Kreisgerichts-Rath Julius Fischer zu Eisenach, 
b) durch allgemeine Wahlen im Xl. Wahlbezirke: 
der Großherzogliche Bezirks-Direktor und Kammerherr Carl von Schwendler 
zu Eisenach, 
P) durch allgemeine Wahlen im XXI. Wahlbezirke: 
der Advokat Hugo Fries zu Weimar, 
d) von den Besitzern eines inländischen Grundeigenthumes von wenigstens 
Ein Tausend Thalern jährlicher Rente: 
der Königlich Sächsische geheime Kriegsrath Göttling von Abendroth auf 
Wenigenauma. 
Solches wird, nachdem sämmtliche Gewählte die Wahl angenommen haben, 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 27. Februar 1854. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
von Watzdorf. 
III. Dem Posamentirer Wilhelm Lieber allhier ist auf Nachsuchen die Erlaub- 
niß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuerversicherungs- 
Gesellschaft Colonia zu Cöln innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis 
auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 21. Februar 1854. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfüschen 
Staats-Ministeriums. 
G. Thon. 
IV. Dem Kaufmann Carl Thöllden zu Apolda ist auf Nachsuchen die Er- 
laubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuerversicherungs- 
Gesellschaft Borussia zu Berlin innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes 
bis auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 23. Februar 1854. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
G. Thon.
	        
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