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Es sind zu Landtags-Abgeordneten gewählt worden:
a) von denjenigen Staatsangehörigen im III. Verwaltungsbezirke, welche
aus anderen Quellen, als dem Grundbesitze, ein jährliches Einkommen
von wenigstens Ein Tausend Thalern beziehen:
der Großherzogliche Kreisgerichts-Rath Julius Fischer zu Eisenach,
b) durch allgemeine Wahlen im Xl. Wahlbezirke:
der Großherzogliche Bezirks-Direktor und Kammerherr Carl von Schwendler
zu Eisenach,
P) durch allgemeine Wahlen im XXI. Wahlbezirke:
der Advokat Hugo Fries zu Weimar,
d) von den Besitzern eines inländischen Grundeigenthumes von wenigstens
Ein Tausend Thalern jährlicher Rente:
der Königlich Sächsische geheime Kriegsrath Göttling von Abendroth auf
Wenigenauma.
Solches wird, nachdem sämmtliche Gewählte die Wahl angenommen haben,
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 27. Februar 1854.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B.
von Watzdorf.
III. Dem Posamentirer Wilhelm Lieber allhier ist auf Nachsuchen die Erlaub-
niß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuerversicherungs-
Gesellschaft Colonia zu Cöln innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis
auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 21. Februar 1854.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfüschen
Staats-Ministeriums.
G. Thon.
IV. Dem Kaufmann Carl Thöllden zu Apolda ist auf Nachsuchen die Er-
laubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuerversicherungs-
Gesellschaft Borussia zu Berlin innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes
bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 23. Februar 1854.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
G. Thon.