Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

üegierungs- Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 24. Weiwar. 15. November 1855. 
  
  
Ministerial-Bekanutmachungen. 
I. Vom 8. November dieses Jahres ab ist bis auf Weiteres der Tar- 
preis eines Blutegels auf 2 Sgr. 9 Pf. netto festgestellt worden. 
Weimar am 30. Oktober 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
Julius von Helldorff. 
II. Von der Königlich Bayerschen Staatsregierung ist an der demnächst 
zu eröffnenden Marimilians-Eisenbahn (von Weissenburg nach Neustadt a.“/H.) 
ein dem Haupt-Zollamtsbezirke Neuburg a./Rh. einverleibtes, mit unbeschränk- 
ter Abfertigungs= und Hebe-Befugniß versehenes Nebenzollamt 1, welches vor- 
läufig in Scheidt funktioniren und die Bezeichnung „Königlich Bayersches 
Nebenzollamt 1 an der Maximilians = Eisenbahn in Scheidt“ führen wird 
errichtet worden. 
Es wird solches mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes) zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 30. Oktober 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
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