Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr.  28.  603

Königreich  Bayern.  Regierungsbezirk  Niederbaugern.  Anlage  IX.
(§  178  Abs.  2).

 

Bezirksant  Griesback
Kreisunmittelbare  Stadt

 

Amtlicher  Erlaubnisschein

zur  Ausfuhr  von  Schlachtvieh

aus  heobachtungùsgebieten.

Der  Landivirt  Karl  FPfluqg  in  Berg,  Gemeinde  Pocking,  Bezirksamts  Griesbaci,  hat  Heite
die  Erlaubnis  erhalten,  aus  seinem  Anwesen  in  Berg  folgende  Tiere  zur  Schlachtung  nach  dem  Schlacht—
viehhof  in  München  auszuführen:

6  Grobbsenstacke,
2  Kadrber,

4  Scheceine,

3  Schae.

Empfänger  der  Sendung:  Die  Geschditfsstelle  des  Bageriscken  Landeolrischaffsraks
Schlachtviehverhauf  in  Miinchen.

Die  Tiere  sollen  am  25.  d.  M.  vormittags  6  Usir  auf  der  Eisenbahnstation  Pocking  verladen
werden  und  treffen  voraussichtlich  am  gleichen  Tage  abends  6  Uhr  in  Miinchen  ein.

Sämtliche  Wiederkäuer  und  Schweine  des  Herkunftsgehöfts  sind  am  24.  d.  M.  vormittags  9  Dhr
vom  72##  Feraziz  in  Criesback  untersucht  und  von  Maul=  und  Klauenseuche  sowie  von  seuchenverdächtigen
  Erscheinungen  frei  befunden  worden.  Die  Verladestation  und  die  Direktion  des  Bestimmungs-Viehhofs
  (-Schlachthofs)  sind  heute  2c#2  10  Uhr  vormittags  von  dem  Eintreffen  der  Tiere  telegraphisch
verständigt  worden.

Griesbach,  24.  Mai  1912.

Die  Distriktspolizeibehörde
Der  Bezirkstierarzt