Nr. 28. 603
Königreich Bayern. Regierungsbezirk Niederbaugern. Anlage IX.
(§ 178 Abs. 2).
Bezirksant Griesback
Kreisunmittelbare Stadt
Amtlicher Erlaubnisschein
zur Ausfuhr von Schlachtvieh
aus heobachtungùsgebieten.
Der Landivirt Karl FPfluqg in Berg, Gemeinde Pocking, Bezirksamts Griesbaci, hat Heite
die Erlaubnis erhalten, aus seinem Anwesen in Berg folgende Tiere zur Schlachtung nach dem Schlacht—
viehhof in München auszuführen:
6 Grobbsenstacke,
2 Kadrber,
4 Scheceine,
3 Schae.
Empfänger der Sendung: Die Geschditfsstelle des Bageriscken Landeolrischaffsraks
Schlachtviehverhauf in Miinchen.
Die Tiere sollen am 25. d. M. vormittags 6 Usir auf der Eisenbahnstation Pocking verladen
werden und treffen voraussichtlich am gleichen Tage abends 6 Uhr in Miinchen ein.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des Herkunftsgehöfts sind am 24. d. M. vormittags 9 Dhr
vom 72## Feraziz in Criesback untersucht und von Maul= und Klauenseuche sowie von seuchenverdächtigen
Erscheinungen frei befunden worden. Die Verladestation und die Direktion des Bestimmungs-Viehhofs
(-Schlachthofs) sind heute 2c#2 10 Uhr vormittags von dem Eintreffen der Tiere telegraphisch
verständigt worden.
Griesbach, 24. Mai 1912.
Die Distriktspolizeibehörde
Der Bezirkstierarzt