Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen, es mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken und solches zu Jedermanns 
Nachachtung öffentlich bekannt machen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 26. Juni 1857. 
1 Carl Alexander. 
von Watzdorf. G. Thon. von Wintzingerode. 
Nachtrag 
zu der revidirten Gemeindeordnung vom 
18. Januar 1854. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Mit dem 1. Juli d. J. wird das Königlich Bayersche Hauptzollamt 
Marktsteft aufgehoben und dessen Bezirk dem benachbarten Hauptzollamte Markt- 
breit zugetheilt werden. 
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854 
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 19. Juni 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.
	        
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