Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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daß in den im §. 1, Nr. 1—5 aufgeführten Rechtsstreitigkeiten, wenn noch 
nicht auf Beweis (Bescheinigung) erkannt ist, das Verfahren nach den Formen 
des Gesetzes über minderwichtige Rechtssachen umzuleiten ist. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 28. Mai 1857. 
1 Carl Alexander. 
G. Thon. von Wintzingerode. 
Gesetz 
zur Vereinfachung und Abkürzung des 
Verfahrens in bürgerlichen Rechts- 
streitigkeiten. 
Druck der Hof,-Buchdruckere.
	        
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