fullscreen: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

  
  
  
Regulirung des Bezuges der Invalidenkompetenzen nach 
nebintehenden Angaben. 
Geldbetrag. 
  
ad 1. 
  
Nach nebenstehenden Angaben hat der invalide 
seine Pensions= und Zulagekompetenzen bis ult. 
unverkürzt fortzuempfangen. 
Vom üAsten ab erhält er: 
a) aus seiner Pension und Diersgulage zur Erreichung des Doppel- 
betrages derselben (zur Erreichung des gesetzlichen Minimalein- 
kommens) einen Zuschuß von monatlich 
b) die Kriegs-(Verwundungs-) Zulage mit monatlich 
c) die Verstümmelungszulage mit monatlich 
  
  
  
Summe monatlich 
DieKasse zuist heut mit Zahlungsordre versehen. 
Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
Vorstehende Regulirungsverfügung ist mir heute vorgelesen und habe 
ich dieselbe wohl verstanden. 
den ten 
Unterschrift des Empfängers. 
  
  
  
  
ad 2. 
Nach nebenstehenden Angaben hat der invalide 
vom Isten ab folgende Invalidenkompetenzen zu empfangen: 
a) die Kriegs= (Verwundungs-) Zulage mit monatlich 
b) die Verstümmelungszulage mit monatlich 
  
Summe monatlich 
DieKasse zu ist heute mit Zahlungsordre versehen. 
Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
Vorstehende Regulirungsverfügung ist mir heute vorgelesen und habe 
ich dieselbe wohl verstanden. gung h gele h 
den ten 
Unterschrift des Empfängers. 
  
  
  
  
ad 3. 
  
Nach nebenstehender Angabe hat der invalide 
  
  
  
  
vom Isten ab wiederum seine Invaliden-Pensions- 
und Zulagekompetenzen unverkürzt zu erhalten. 
7 Kasse zu ist heute mit Ordre ver- 
ehen. 
Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
 
	        
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