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neuen Kaffee-Präparations-Methode laut Ministerial-Bekanntmachung vom
25. Januar 1856 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1856 Nr. 4, S. 79) ge-
stellte einjährige Frist noch auf ein weiteres Jahr — bis zum 25. Januar
1858 — verlängert werde: so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar am 15. Januar 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
IV. Mit Bezug auf den unter dem 19. Februar 1853 mit Oesterreich
abgeschlossenen Handels= und Zoll-Vertrag und auf das demselben beigefügte
Verzeichniß 1 Abtheilung B (Seite 241 fg. des Regierungs-Blattes vom Jahre
1853) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von der Kaiserlich
Oesterreichischen Regierung der Eingangszoll für „Gummifäden außer Ver-
arbeitung mit anderen Materialen“, Position 19 a jenes Verzeichnisses, bei dem
Eingange aus dem freien Verkehre des Zollvereines vom 1. Februar d. J. von
2 Fl. 30 Kr. auf 3 Fl. 15 Xr. vom Zentner erhöht worden ist.
Weimar am 20. Jannar 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
V. Nachdem der Landtagsabgeordnete für den V. Wahlbezirk, Bürger-
meister Wilhelm Dattan, zu Magdala, sein Mandat niedergelegt hat und bei
der hierauf stattgefundenen Neuwahl der Bürgermeister-Stellvertreter, Apotheker
Carl Scheffler zu Ilmenau zum Abgeordneten des gedachten Wahlbezirkes
für die Dauer der laufenden Etats-Periode gewählt worden ist: so wird Sol-
ches unter Bezugnahme auf §F. 35 des Landtags-Wahlgesetzes vom 6. April
1852 zugleich mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß der Gewählte die auf ihn gefallene Wahl angenommen hat.
Weimar am 23. Januar 1857.
Großberzoglich Sachsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Druck der Hof Bu#druckeret.