Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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Ministerial-Vekanntmachung. 
Instruktion für die Großherzoglichen Bezirks-Direktoren 
zur 
Ausführung und Handhabung der Bestimmungen im dritten 
Abschnitte des Gesetzes über die Militär-Dienstpflicht 
vom 27. Juni 1857. 
Auf dem Grunde des §. 17, Absatz 1 des Gesetzes über die Militär- 
Dienstpflicht vom 27. Juni d. J. wird von dem unterzeichneten Staats-Mini- 
sterium den Bezirks-Direktoren in Bezug auf die Ausführung und Handhabung 
der Bestimmungen im dritten Abschnitte des gedachten Gesetzes hiermit folgende 
Instruktion ertheilt. 
. 1. 
Die Bezirks-Direktoren, welchen unter der Oberaufsicht und oberen Leitung 
des Staats-Ministeriums die Besorgung des Militär-, Musterungs-, Verloo= 
sungs= und Einstellungs-Geschäftes obliegt, haben alljährlich in der zweiten 
Hälfte des Monats August in dem offiziellen Nachrichtsblatte des Bezirkes die 
vom darauf folgenden Jahre an dienstpflichtige Mannschaft zu den an einem 
von ihnen zu bestimmenden Tage des Monats Ofktober abzuhaltenden Muste= 
rungs= und Verloosungs-Terminen ihres Bezirkes (vergleiche die Bekannt- 
machung des unterzeichneten Staats-Ministeriums vom 1. August 1857) öf- 
fentlich vorzuladen. 
8. 2. 
Die Termins-Tage sind von den Bezirks-Direktoren im Einvernehmen 
mit dem Großherzoglichen Militär-Kommando festzusetzen, bei welchem auch 
die Abordnung eines Offiziers zu jedem Musterungs- und Verloosungs-Ter— 
mine zu beantragen ist. Desgleichen haben dieselben das Staats-Ministerium 
von den Termins-Tagen in Kenntniß zu setzen, damit dasselbe wegen Theil- 
nahme eines verpflichteten Arztes an den Musterungs= und Verloosungs-Ver- 
handlungen das Nöthige wahrnehmen kann. 
8. 3. 
In der K.I gedachten Bekanntmachung sind unter genauer Angabe des 
Ortes und des Beginnes des Termines 
a) die Dienstpflichtigen des fraglichen Jahrganges, unter Androhung der 
gesetzlichen Nachtheile, insbesondere des Verlustes des Verloosungsrechtes, 
der Befreiungs= und Zurückstellungs-Ansprüche, ingleichen
	        
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