Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

Uegierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 5. Weimar. 8. Februar 1857. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I1. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben auf unterthänigstes 
Ansuchen des Neustädt'schen Kreiskasse-Vereines gnädigst genehmigt, daß der 
Verein fortan den Namen: 
Verein der Nitterguts-Besitzer des Neustädt'schen Kreises 
führen und daß an die Stelle des bisherigen Statutes dieses Vereines ein 
neues Statut treten möge, welches unter dem 3. Dezember 1856 die höchste 
Bestätigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, erhalten hat. 
Es wird dieses hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß hinsichtlich der Legitimation des Vorstandes des Vereines der 
Ritterguts-Besitzer des Neustädt'schen Kreises, welcher dermalen aus 
dem Großherzoglichen Bezirks-Direktor Herrn Müller, als Vorsitzendem, 
dem Ritterguts-Besitzer Herrn F. Thümmler, als Kassirer, 
dem Ritterguts-Besitzer Herrn Fleischer und 
dem Ritterguts-Besitzer Herrn Georg Ernst Thümmler, als Gehülfen, 
besteht, und der öffentlichen Bekanntmachung der jeweiligen Zusammensetzung 
des Vorstandes, sowie hinsichtlich der von dem Vereine ausgefertigten Urkun- 
den, die nämlichen Bestimmungen gelten, welche in der Ministerial-Bekannt- 
machung vom 6. Oktober 1851 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1851 Nr. 36 
S. 366 und 367) in diesen Beziehungen für den vormaligen Neustädts'schen 
Kreiskasse-Verein festgesetzt sind.
	        
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