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Schema II.
Daß der militär-dienstpflichtige
im Jahre geboren, wegen Untüchtigkeit von der Militär-Dienstpflicht
gänzlich freigesprochen worden ist, solches wird demselben zu seiner Legitimation
hierdurch bezeugt.
den 185
G Der Großherzoglich Sächsische Direktor des
Verwaltungsbezirkes.
Schema III.
Der militär-dienstpflichtige
welcher in dem Musterungs-Termine dieses Jahres als vorerst untüchtig zum
Dienste angesehen worden ist, aber seiner Loosnummer nach dem Aktiv-Be-
stande angehört, wird hiermit zum persönlichen Wiedererscheinen in dem nächst-
jährigen Musterungs-Termine, welcher im Monat August in dem offiziellen
Nachrichtsblatte des Bezirkes bekannt gemacht werden wird, angewiesen. Wenn
derselbe in dem Termine persönlich nicht erscheint, wird er ohne Weiteres dem
Militär überwiesen werden.
den 18
O Der Großherzoglich Sächsische Direktor des
Verwaltungsbezirkes.