Uegierungs- Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen--Weimar-Eifenach.
— — — ——
Nummer 6. Weimar. 19. Februar 1857.
Ministerial-Bekanntmachung.
In Folge der Ausführung des zwischen den Zollvereinsstaaten und der
freien Hansestadt Bremen am 26. Jannar v. J. atgeschlossenen Vertrages
wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverbältmsse sind seit dem 1. Ja-
nuar d. J. von der Königlich Hannoverschen Regierung
das bisherige Zollamt am Bahnhofe zu Bremen,
das Nebenzollamt 1 zu Lilienthal
aufgehoben worden; hiernächst aber auch in dem Bestande und in den Befug-
nissen der dortseitigen Zoll- und Steuer-Aemter die in dem nachstehenden Ver-
zeichnisse bemerkten weiteren Aenderungen eingetreten.
Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September
1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre) wird dieß hier-
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 27. Januar 1857.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.