Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

Uegierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen--Weimar-Eifenach. 
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Nummer 6. Weimar. 19. Februar 1857. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
In Folge der Ausführung des zwischen den Zollvereinsstaaten und der 
freien Hansestadt Bremen am 26. Jannar v. J. atgeschlossenen Vertrages 
wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverbältmsse sind seit dem 1. Ja- 
nuar d. J. von der Königlich Hannoverschen Regierung 
das bisherige Zollamt am Bahnhofe zu Bremen, 
das Nebenzollamt 1 zu Lilienthal 
aufgehoben worden; hiernächst aber auch in dem Bestande und in den Befug- 
nissen der dortseitigen Zoll- und Steuer-Aemter die in dem nachstehenden Ver- 
zeichnisse bemerkten weiteren Aenderungen eingetreten. 
Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 
1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes von jenem Jahre) wird dieß hier- 
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 27. Januar 1857. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon.