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Anlage E.
Formular eines Knappenbuches.
Nr.. dee bergamtlichen Mannschaftsbuches.
Name des Bergarbeiters:
Geburts-Jahr und Tag:
Geburtsort:
Wohnort:
Stand oder Gewerbe des Vaters:
Inhaber ist (mit Genehmigung seines Vormundes) vom . . . . — Jor und Tag ober
Quartal find hier einzusetzen —) ab bei dem Berggebéude N. N. als (z. B. Bergjunge 2c.) an-
genommen worden und hat hier nachgewiesen, daß ihm die Blattern geimpft sind (und daß er
konfirmirt ist ").
F am 18
6 Großherzoglich Sächsisches Bergamt.
N. N. (Bergamtmann.) N. N. (Bergmeister.)
Zur Beachtung. Die Bergwerksunternehmer, deren Offizianten und Arbeiter wer-
den auf den Inhalt des Berggesetzes vom 22. Juni 1857, J.§. 94 und folg., sowie auf
den Inhalt der Ausführungs-Verordnung vom 16. November 1857, F.§. 46 und folg.,
aufmerksam gemacht.
") Vergleiche hierzu 8. 16 der Ausführungs- Verordnung zum Berggesetze.
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