30
4) Ist dieses geschehen, so wird das Gewichtstück mit Asphaltlack und Kien-
ruß geschwärzt; die erhaben gegossene Aufschrift aber kann mit Kopallack
und Zinnober ausgezeichnet werden.
5) Nachdem der Lack gehörig trocken geworden, erfolgt die völlige Justirung
des Gewichtstückes dadurch, daß man den noch vorhandenen geringen
Ueberschuß an Schwere durch Abschaben vom Pfropfen entfernt.
6) Schließlich wird der Stempel in den Kopf des Pfropfens eingeschlagen.
8. 10.
Wird ein mit der Zeit unrichtig gewordenes Gewichtstück (aus Eisen) zur
abermaligen Aichung vorgelegt, und es kann die Berichtigung desselben durch
einfache Aenderungen am Pfropfen nicht bewirkt werden, so ist das frühere
Stempelzeichen durch Kreuzhiebe mit dem Meissel zu cassiren und das Gewicht-
stück dem Eigenthümer zurückzugeben. Diesem bleibt anheim gestellt, den alten
Pfropfen ausbohren zu lassen und das Gewichtstück mit einem neuen Pfropfen
wieder zur Aichung zu bringen.
s. 1i.
Uebrigens sind die Gewichtstücke vom Centner abwärts bis zu einem Pfunde
für den gemeinen Verkehr als hinreichend genau anzusehen, wenn die Abweichung
von dem Normal-Gewichte
bei dem 1/1 Centner nicht übersteigt 500 Quent
2 1 - - *
2 - 2,
- 2 14 2 - 1 1.5
= 20 Pfundstück - 12
- : 10 vbJ⅜ - 2 7.5 Cent
s 5 - - * 4. -
- 3 - - - 2.5
- - 2 - - - 20
2 - 1 1.0
s. 12.
Werden größere oder kleinere Gewichtstücke aus Messing zur Aichung
übergeben, so ist vor Allem darauf zu sehen, daß sie eine reine und glatte
Oberfläche haben und daß sie in keinem Falle zu leicht, aber auch nicht um
ein Bedentendes zu schwer sind. Gewichtstücke, welche diesen Anforderungen