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nicht entsprechen, sind von den Aichungsbehörden unter Angabe des Mangel-
haften zurückzuweisen.
Finden sich in Einsatzgewichten zu leichte Stücke, welche keiner Berichtigung
fähig sind, so ist der ganze Satz von der Stempelung auszuschließen. Ein-
zelne Stücke von Einsatzgewichten dürfen niemals für sich justirt und ge-
stempelt werden.
s. 13.
Bei den zur Aichung zugelassenen Gewichtstücken aus Messing ist, ehe
weiter Etwas mit ihnen vorgenommen wird, überall der Grat und die scharfe
Kante mit einer feinen Feile wegzunehmen.
Das Justiren geschieht theils durch Abfeilen, theils durch Abschleifen auf
Schmirgelpapier, meist von der unteren Bodenfläche.
Eine besondere Aufmerksamkeit erfordern hierbei die Einsatzgewichte, inso-
fern nicht nur jedes einzelne Gewichtstück mit dem Normal-Gewichte möglichst
übereinstimmen, sondern auch der ganze Satz die richtige Schwere erhalten muß.
Die Stempelung der Gewichtstücke erfolgt oben auf dem Knopf, bezüglich
auf der oberen Flächenseite. Bei den Einsatzgewichten ist jedes einzelne Stück
neben der vorhandenen Bezeichnung seiner Schwere C. 5) zu stempeln.
8. 14.
Wird ein mit der Zeit unrichtig gewordenes Gewichtstück (aus Messing)
zur abermaligen Aichung vorgelegt und es kann die Berichtigung desselben
durch bloßes Einschlagen eines Stiftes nicht geschehen, so ist das frühere Stempel-
zeichen zu cassiren und das Gewicht dem Eigenthümer zurückzugeben. Diesem
steht alsdann frei, durch eine aufgeschraubte und gelöthete Bodenplatte
die richtige Schwere mit einem kleinen Ueberschusse herstellen zu lassen und
das Gewichtstück demnächst wieder zur Aichung zu bringen. — Die kleinsten
Gewichtstücke (Cent, Korn), wenn sie zu leicht geworden, sind jedenfalls durch
neue zu ersetzen.
S. 15.
Uebrigens sind die Gewichtstücke vom halben Pfunde abwärts bis zu einem
Lothe für den gemeinen Verkehr als hinreichend genau anzusehen, wenn die
Abweichung von dem Normal-Gewichte