Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 3. Weimar. 18. Jannar 1860. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Kaltennordheim auch 
die Führung des Katasters von Birx übertragen worden ist, wird solches, unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 11. Oktober 1858 (Regie- 
rungs-Blatt Seite 310), die Einrichtung einer Bezirks-Katasterführung in Kalten- 
nordheim betreffend, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 2. Jannar 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. September 1854 
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß mit dem 1. dieses Monats das Großherzoglich Oldenburgsche Neben- 
Zollamt II. zu Wangeroge aufgehoben worden ist. 
Weimar am 2. Jannar 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
.Thon. 
III. Von Seiten der Königlich Hannoverschen Regierung ist dem Post-Steuer- 
amte zu Stadthagen die Ermächtigung zur unbeschränkten Ausstellung und Er- 
ledigung von Uebergangsscheinen ertheilt worden, was hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 6. Januar 1860. 
Großherzoglich Süächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
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