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Donnerstags in den Nachmittagsstunden von 2 bis 4 Uhr
im Geschäfts-Lokal der Sparkasse geleistet.
Jede Einlage oder Abschlagszahlung darauf unter Fünfzehn Thalern wird von
der Kasse auf Verlangen sofort ausgezahlt. Wer aber Fünfzehn Thaler zurück-
verlangt, muß, wenn der Kassevorrath deren alsbaldige Zahlung nicht gestattet, 14
Tage vorher, wer Dreißig Thaler zurückverlangt, 4 Wochen vorher kündigen und
sofort, so daß für jede Fünfzehn Thaler mehr die Aufkündigungsfrist um 14 Tage
sich verlängert, im Ganzen jedoch 3 Monate nicht übersteigen soll.
Geräumigere Fristen für die Rückzahlung der Einlagen können und zwar bis
zur Verdoppelung derselben dann bestimmt werden, wenn solches nach dem Ermes-
sen des Sparkassevereines mit Rücksicht auf den verfügbaren Baarvorrath der Kasse
erforderlich erscheint.
S. 7.
Ist ein Darlehen (Einlage) gekündigt worden und der Eigenthümer meldet
sich bis 14 Tage nach dem Verfalltage nicht zur Empfangnahme, so gilt die Auf-
kündigung für zurückgenommen.
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Wünscht ein Buchinhaber den Betrag der bis zum 31. Dezember des vor-
hergehenden Jahres aufgewachsenen Zinsen seiner Einlagen ohne gänzliche Zurück-
nahme der Letzteren zu erheben, so muß derselbe erst zu der gewöhnlichen Geschäfts-
zeit bei der Sparkasse die Zinsen in seinem Buche zuschreiben lassen, um dann
gerade diesen Betrag, vorbehältlich der etwa nöthigen Kündigungsfrist, an einem
folgenden Auszahlungstage in Empfang nehmen zu können.
Die im Laufe des Jahres und vor dem Schlusse desselben anfällig geworde-
nen Zinsen werden nur dann ausgezahlt, weun zugleich die ganze Einlage zurück-
gefordert wird.
8. 9.
Die blose Innehabung und Vorzeigung des Schuldbuches berechtigt zur Er-
hebung von Kapital und Zinsen und die Sparkasse zahlt die Zinsen und das
Kapital nur an den sich zur Empfangnahme persönlich anmeldenden Inhaber des
Schuldbuches.
Theilweise Rückzahlung wird in dem Kassebuche der Sparkasse, sowie in dem
dem Einleger ausgestellten Schuldbuche (Sparkassebuche) und zwar im letzteren von
dem zur Kontrole des Kassewesens beauftragten Mitgliede des Vereines und von
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