Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

Vorwort.

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Zum  Studium  und  Verständnisse  der  am
1.  Juli  1870  in  Anwendung  tretenden  Prozeßordnung
  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  für  das  Königreich
  Bayern  ist  die  Benützung  der  Verhandlungen
der  Kammern  des  Landtages  und  ihrer  Gesetzgebungsausschüsse
  unentbehrlich.

Hiebei  ergeben  sich  jedoch  bedeutende  Schwierigkeiten.
  Die  hauptsächlichsten  Ursachen  derselben
sind:  der  große  Umfang  des  Gesetzbuches,  die  Berathung
  des  Entwurfes  desselben  in  zwei  abgesondert
  verhandelnden  Ausschüssen,  welche  beide  den
Entwurf  in  zwei  getrennten  Lesungen  beriethen,  denen
  noch  eine  Berathung  in  gemeinschaftlichen  Sitzungen
  der  Ausschüsse  beider  Kammern  und  dann  erst
die  Berathung  in  den  Kammern  selbst  folgte,  so  wie
die  sehr  wesentlichen  Abänderungen,  welche  der  Entwurf
  durch  die  Anträge  der  Ausschußreferenten,  einer