Vorwort.
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Zum Studium und Verständnisse der am
1. Juli 1870 in Anwendung tretenden Prozeßordnung
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich
Bayern ist die Benützung der Verhandlungen
der Kammern des Landtages und ihrer Gesetzgebungsausschüsse
unentbehrlich.
Hiebei ergeben sich jedoch bedeutende Schwierigkeiten.
Die hauptsächlichsten Ursachen derselben
sind: der große Umfang des Gesetzbuches, die Berathung
des Entwurfes desselben in zwei abgesondert
verhandelnden Ausschüssen, welche beide den
Entwurf in zwei getrennten Lesungen beriethen, denen
noch eine Berathung in gemeinschaftlichen Sitzungen
der Ausschüsse beider Kammern und dann erst
die Berathung in den Kammern selbst folgte, so wie
die sehr wesentlichen Abänderungen, welche der Entwurf
durch die Anträge der Ausschußreferenten, einer