127
Nebenzollämter I. Klasse
an der Grenze.
Bemerkungen
über besondere Befugnisse.
Snl. Senpemis-#ir!"
7. 8. 9.
25 Cavelpaß. Anclam. Zu 25. Dos Nebenzollamt I. zu Cavelpaß hat die Befugniß zur unbeschränk.-
ten Erledigung von Begleitscheinen I. zur Erhebung des Eingangzolles bis zu
100 Thalern für einen Transport von Gegenständen, von welchen die Gefälle über
5 Thaler vom Zentner betragen, und zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. in-
nerhalb dieser Hebebefugniß.
26 Bodzanowit. Landsber Zu 27 Spolte J7. Das Nebenzollamt I. zu Lissau ist befugt, Begleit-
27 Lissau. 6. scheine über Transitgüter nach dem Königreiche Polen zu erledigen.
28 Kattowig. Zu 28 und 30 Spalte 7. Die Nebenzollämter I. zu Kattowitz und Neu.
29 Ostrosnitza. Berun haben unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Be-
Neu- Berun. Muyslowitz gleitscheinen.
31|Goczalkowitz.
32 Wawlowitz.
33/Preuß. Oder-
berg.
34 Oesterr. Oder. Zu 34 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Oest. Oderberg ist zur Aus-
berg. Katibor. fertigung von Begleitscheinen über Eilgüter und zu den Abfertigungen nach Maß-
35 Hutltschin. gabe des F. 13 des allgemeinen Regulativs über die Behandlung des Güler-
36 Klingebeutel. und Effekten. Transports auf den Eisenbohnen (Beilage I zu §.7 des Haupt. Pro.
37 Tropplowitz. tokolles der 9. General- Konferenz in Zollvereinsangelegenheiten vom Johre 1851)
38 Ziegenhals. befugt.
39 Kalkau. Neustadt. Zu 36 Spalte I. Das Nebenzollamt I. zu Klingebeutel hat unbe.
40 Hatschkau. schränkte Befugniß zuc Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen.
41Schloney. Mittelwalde Zu 38 und 40 Spalte 7. Die Nebenzollämter I. Ziegenhals und Patsch-
42 Tuntschendorf. KHkau dürfen tronsitirende Fabrik. Materialien nach Oestreich abfertigen und die Be-
43|Ober-Giers- gleitscheine erledigen. Das Nebenzollomt I. zu Ziegenhals hat außerdem die Be.
dorf. Schweidnitz. fugniß zur Begleitscheinausfertigung über leinene und leinene mit Baumwolle
44 Friedland. gemischte Waaren.
45/Ober-Schrei-) Liebau. Zu 41 Spalte 7. Das Nebenzollomt I. zu Schlaney hat die unbe.
berau. schränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen.
46 Schwerto. Gbrli
47 Seidenberg. b. Zu 47 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Seidenberg ist befugt:
a) zur Ausstellung von Begleitscheinen über die aus Böhmen eingehenden Waaren;
[ b) zur Erledigung von Begleitscheinen über solche Waoren, welche von den König-
lich Preußischen Houptämtern zu Liebau, Glogau, Görlitz, Cottbus, Frank.
furt a. O., Cavelpaß, Demmin, Swinemünde und Stettin, sowie von sämmt.
lichen zur Ertheilung von Begleitscheinen befugten Königlich Sächfischen
Hauptämtern oder direkt von Hamburg über Berlin nach Böhmen abgefertigt
T werden.
48|Mheinsberg. *) Zu 18 Spalte 4. Das Hauptsteueramt in Brandenburg ist ermächtigt, Be-
49 Wittstock. Gransee. gleitscheine 1 über Baumöl, welches zur Vermischung mit Terpentin- oder Roß.
50 Klecken Zechlin. marin. Oel bestimmt ist, zu erledigen.