133
Nebenzollämter I. Klasse
an der Grenze.
· Bemerkungen
über besondere Befugnisse.
Ort. [Hauptamts-Bezirk
T .
77
W——————
Bettemburg.
Trier.
Perl.
Frisingen.
Ottange.
Kleinbettingen. Luxemburg.
Steinfort. D.
Doncols.
Oberneuhaus.
Schirnding.
Mähring.
Bärnau.
Waidhaus.
Zwiesel. Cschelkam.
Schärding am
Wegscheid. L
Kleinphilipps.
reuth.
Obernzell.
Marktl.
Burghausen.
Laufen.
Hof.
J
Simbach.
Schwarzbach.
Schellenberg.
Melleck.
Salzburg am
Bahnhof.
Freilassing.
Waldmünchen.
Zu 77 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Perl ist besugt:
a) Begleitscheine I. auf dos Hauptzollamt zu Luxemburg auszustellen;
b) die von diesem Houptamte und dem zu Trier auf Perl ausgestellten Begleitscheine
über Transit- Güter, sowie ohne Einschränkung die in Beziehung auf den Waaren-
ausgang moselwärts, auf dasselbe gerichteten Begleitscheine I. zu erlidigigen;
die mit Dompf. und Segel. Schiffen eingehenden Güter und Passagier- Effekten,
welche für Perl, Saarburg und Umgegend, ingleichen für die Preußischen und
Luxemburgischen Moselorte zwischen Perl und Trier bestimmt find, in unbe-
schränkter Geltung und Menge zur Eingangsverzollung und die übrigen für
Trier und weiter bestimmten in Segel- und Dampfschiffen eingehenden Güter
als Ansageamt unter Schiffsbegleitung bezüglich Raumverschluß auf Grund vor-
schriftsmäßiger Deklarationen oder Manifeste mit Ansagescheinen abzufertigen;
über das von der fronzösischen Saline Dieuze für Rechnung der Königlich
Großherzoglich Luxemburgischen Regierung nach dem Salz-Magazine zu Remisch
eingehende Salz Uebergangsscheine zu ertheilen.
Zu Spalte 7 Nr. 1. Das Nebenzollamt I. zu Frisin gen darf Begleit.
scheine des Hauptzollamtes zu Wassenberg über tranfitirendes Vieh erledigen.
24
—
S
A. In Bezug auf die Nebenzollämter I. Klasse an der Grenze.
Zu 1. Das Nebenzollamt zu Oberneuhaus hat die Befugniß zum unbe.
bingten Baegleitscheimrechsel mit allen kompetenten Aemtern des Zollvereines.
2. Das Nebenzollamt zu Schirnding hat die Befugniß zum unbe.
icre (Begieischeinwechse mit allen hiezu kompetenten Aemtern des Vereines.
Das Nebenzollamt zu Bärnau hat die Befugniß zu Durchgangs-
von Lumpen auf die Hauptämter von Magdeburg und Wittenberge.
Zu 5. Das Nebenzollamt zu Waidhaus ist zum unbeschränkten Begleit-
scheinwechsel mit allen Bayerischen, Württembergischen, Badischen und den übrigen
am Main und Rhein gelegenen Vereinsämtern befugt.
Zu 6. Das Nebenzollamt zu Zwiesel hat die besondere Ermächtigung, zur
Zollabfertigung Taselglas und Glaswaaren in unbeschränkten Quantitäten vom In-
lande durch das Ausland (Böhmen) nach dem Vereinslande (Sachsen), auf Deklarations.
Scheine über das Hauptzollamt zu Schandau und das Nebenzollamt zu Hellendorf;
dasselbe ist auch befugt, die ausgehenden Glas-Transporte, welche ihre Betimmung
auf der geraden Straße durch Böhmen nach Schlesien erhalten, auf das Haupt.
zollamt zu Liebau mit Deklarotions- Scheinen abzufertigen.
Zu 7. Das Nebenzollamt zu Schärding a. Th. hat die Befugniß:
a) zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. auf alle Aemter des Zollvereines, wel-
che zur Erledigung von dergleichen Begleitscheinen ermächtigt sind, mit Aus-
schluß der rechts der Oder gelegenen.
b) zur Erledigung von Begleitschein I. rieser Aemter, insoweit sie zur Ausfer-
tigung von Begleitschein I. befugt sind.
Zu 17. Das Nebenzollamt zu Salzburg hot in Bezug auf Ein- Aus-
und Durchgangsabfertigung die Befugnisse eines Hauptzollamtes.
22“