Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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Nebenonniner l Klasse 
  
Bemerkungen 
  
  
  
  
  
  
das über besondere Befugnisse. 
Ort. [Hauplamts-Bezirk 
7. I L . 
b) zum Wechsel von Begleitscheinen II. mit den Großherzoglich Oldenburgischen 
Steuerämtern zu Damme, Jever, Klappenburg, Löningen, Wildeshausen und 
Vechta 
c) zur — eingehender Waaren mit Begleitschein II. auf alle anderen 
vereinsländischen Zoll. und Steuer- Stellen bis zu einem Zollbetrage von 
100 Thlen.; 
d) zur Abfertigung von Schafwolle für Sortirungslager ohne Beschränkung. 
5 Ebersbach. Zittau. Zu 5 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Ebersbach hat dieselben Be- 
6 Neustadt. Schandau. fugnisse, wie Neugersdorf, und ist außerdem noch ermächtigt, zum Begleitscheinwechsel 
7|Bodenbach. Pirna. mit dem Königlich Preuhischen Untersteueramte zu Eilenburg in Bezug auf die zum 
8 Bärenstein. Annaberg. Bedrucken aus Böhmen ein. und dahin zurückgehenden Gewebe. 
9 Wittichsthal. · Zu 6 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Neustadt ist befugt: 
10 Klingenthal. Eibenstock. a) zum Begleitscheinwechsel mit sömmtlichen kompetenten Königlich Sächsischen 
11.Brambach. Hauptzoll, und Hauptsteuer-Aemtern, den Königlich Preußischen Hauptzoll- 
und Hauptsteuer-Aemtern zwischen der Oder und dem Rheine, den Königlich 
Hannoverschen Zollstellen, den Großherzoglich Oldenburgischen Hauptämtern 
zu Brake, Delmenhorst, Oldenburg und Varel, sowie mit den Herzoglich 
Braunschweigischen Hauptsteuerämtern zu Braunschweig und Wolfenbüttel; 
b) zum Wechsel von Begleitscheinen II. mit den Großherzoglich Oldenburgischen 
Steuerämtern zu Damme, Jever, Klappenburg, Löningen, Wildeshausen und 
Vechta; 
JP) zur Ausstellung von Begleitscheinen II. auf alle anderen kompetenten Zoll- 
und Steuer-Stellen ohne Beschränkung; 
d) zur Abfertigung von Schafwolle für Sortirungsloger ohne Beschränkung. 
Zu 7 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Bodenbach hat unbeschränkte 
Abfertigungs- und Begleitschein. Besugniß, soweit der Verkehr auf der Scchsisch- 
Böhmischen Staatseisenbahn in Frage komm und ist außerdem befugt zum Be. 
gleitschein. Wechsel mit dem Königlich Preußischen Hauptsteueramte zu Mühlberg 
und dem Untersteueramte zu Eilenburg in Bezug auf die von Fabrikanten in Gilen- 
burg zum Bedrucken aus Oesterreich zu beziehenden und dohin wieder auszuführenden 
Gewebe, sowie mit dem Grohherzoglich Badenschen Nebenzollamte I. zu Lörrach 
auf den Veredelungsverkehr mit Oesterreich. 
Zugy Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Wittichsthal hat unbeschränkte 
Abfertigungs- und Begleitschein- Befugniß. 
Zu 10 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Klingenthal ist befugt zum 
unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit den Hauptzoll- und Hauptsteuer-Aemtern zu 
Vachen, Altenburg, Berlin, Chemnitz, Cöln, Dresden, Eibenstock, Halle, Hannover, 
Harburg, Kehl, Leipzig, Lindau, Magdeburg, Pirna, Plauen, bei Schusterinsel, Zittau 
und dem vereinsländischen Hauptzollamte in Bremen, sowie mit dem Nebengoll. 
amte I. zu Bodenbach. 
u 11 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Brambach ist befugt zum 
unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit allen kompetenten vereinsländischen Zoll. 
und Steuer-Aemtern. 
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