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Nebenonniner l Klasse
Bemerkungen
das über besondere Befugnisse.
Ort. [Hauplamts-Bezirk
7. I L .
b) zum Wechsel von Begleitscheinen II. mit den Großherzoglich Oldenburgischen
Steuerämtern zu Damme, Jever, Klappenburg, Löningen, Wildeshausen und
Vechta
c) zur — eingehender Waaren mit Begleitschein II. auf alle anderen
vereinsländischen Zoll. und Steuer- Stellen bis zu einem Zollbetrage von
100 Thlen.;
d) zur Abfertigung von Schafwolle für Sortirungslager ohne Beschränkung.
5 Ebersbach. Zittau. Zu 5 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Ebersbach hat dieselben Be-
6 Neustadt. Schandau. fugnisse, wie Neugersdorf, und ist außerdem noch ermächtigt, zum Begleitscheinwechsel
7|Bodenbach. Pirna. mit dem Königlich Preuhischen Untersteueramte zu Eilenburg in Bezug auf die zum
8 Bärenstein. Annaberg. Bedrucken aus Böhmen ein. und dahin zurückgehenden Gewebe.
9 Wittichsthal. · Zu 6 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Neustadt ist befugt:
10 Klingenthal. Eibenstock. a) zum Begleitscheinwechsel mit sömmtlichen kompetenten Königlich Sächsischen
11.Brambach. Hauptzoll, und Hauptsteuer-Aemtern, den Königlich Preußischen Hauptzoll-
und Hauptsteuer-Aemtern zwischen der Oder und dem Rheine, den Königlich
Hannoverschen Zollstellen, den Großherzoglich Oldenburgischen Hauptämtern
zu Brake, Delmenhorst, Oldenburg und Varel, sowie mit den Herzoglich
Braunschweigischen Hauptsteuerämtern zu Braunschweig und Wolfenbüttel;
b) zum Wechsel von Begleitscheinen II. mit den Großherzoglich Oldenburgischen
Steuerämtern zu Damme, Jever, Klappenburg, Löningen, Wildeshausen und
Vechta;
JP) zur Ausstellung von Begleitscheinen II. auf alle anderen kompetenten Zoll-
und Steuer-Stellen ohne Beschränkung;
d) zur Abfertigung von Schafwolle für Sortirungsloger ohne Beschränkung.
Zu 7 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Bodenbach hat unbeschränkte
Abfertigungs- und Begleitschein. Besugniß, soweit der Verkehr auf der Scchsisch-
Böhmischen Staatseisenbahn in Frage komm und ist außerdem befugt zum Be.
gleitschein. Wechsel mit dem Königlich Preußischen Hauptsteueramte zu Mühlberg
und dem Untersteueramte zu Eilenburg in Bezug auf die von Fabrikanten in Gilen-
burg zum Bedrucken aus Oesterreich zu beziehenden und dohin wieder auszuführenden
Gewebe, sowie mit dem Grohherzoglich Badenschen Nebenzollamte I. zu Lörrach
auf den Veredelungsverkehr mit Oesterreich.
Zugy Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Wittichsthal hat unbeschränkte
Abfertigungs- und Begleitschein- Befugniß.
Zu 10 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Klingenthal ist befugt zum
unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit den Hauptzoll- und Hauptsteuer-Aemtern zu
Vachen, Altenburg, Berlin, Chemnitz, Cöln, Dresden, Eibenstock, Halle, Hannover,
Harburg, Kehl, Leipzig, Lindau, Magdeburg, Pirna, Plauen, bei Schusterinsel, Zittau
und dem vereinsländischen Hauptzollamte in Bremen, sowie mit dem Nebengoll.
amte I. zu Bodenbach.
u 11 Spalte 7. Das Nebenzollamt I. zu Brambach ist befugt zum
unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit allen kompetenten vereinsländischen Zoll.
und Steuer-Aemtern.
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