3) Die Kontrole-Stellen in Altshausen und Züttlingen.
4) Die Kameral-Aemter: Altensteig, Backnang, Balingen, Bietigheim, Crails-
heim, Dorustetten, Güglingen, Horb, Kirchheim, Ludwigsburg, Maul-
bronn, Mergentheim, Neuffen, Oberndorf, Oehringen, Schönthal,
Schorndorf, Urach, Vaichingen und Wangen.
VI.
Im Großherzogthume Baden.
Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen sind befugt:
Sämmtliche Hauptzoll= und Hauptstener-Aemter, sowie sämmtliche Neben-
zollämter I. und Untersteuerämter, ferner die nachstehenden Steuer-
einnehmereien für die bezeichneten Gegenstände:
für Wein und Branntwein.
1) Achern
2) Appenweier
3) Bühl
4) Durlach
5) Ebberbach
6) Efringen
7) Emmerdingen.
8) Heitersheim
9) Ladenburg
10) Müllheim.
11) Oberkirch
12) Rauenberg
13) Riegel
14) Steinbach
15) Sulzburg
16) Vöhrenbach x
17) Weinheim.
18) Wagghäusel
VII.
VIII.
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Tabak.
Wein.
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Wein und Tabak.
Wein und Branntwein.
Wein, Branntwein und Weingeist.
Tabak.
Wein.
Wein und Branntwein.
Wein.
Wein und Branntwein.
Wein, Branntwein und Tabak.
Branntwein und Weingeist.
Im Kurfürstenthume Hessen.
(Siehe Beilage B.)
Im Großherzogthume Hessen.
Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen sind befugt:
1) die Hauptzollämter und Nebenzollämter I. Klasse;
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