Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

181 
In der Provinz Westphalen. 
Unbeschränkt: die Untersteuerämter zu Ibbenbühren, Gütersloh, Bielefeld, 
Herford, Paderborn, Warburg, Detmold, Barntrup, Pyrmont, Beverungen, Nie- 
derwildungen, Siegen, Laasphe und die Abfertigungsstelle am Bahnhofe zu Bünde. 
Beschränkt: das Untersteueramt zu Arolsen über Branntwein aus der Pro- 
vinz Sachsen und über Spielkarten. 
Anmerkung. Zu den Gingangs gedachten Untersteuerämtern, welche in dieser Provinz zur 
LErlzdieung von Begleitscheinen II. befugt sind, gehören: die Untersteuerämter zu Vlotho, Höxter und 
In der Rhein-Provinz. 
Besonders ermächtigt sind: 
a) Zur unbeschränkten Erledigung von Uebergangsscheinen von Aemtern der 
mit Preußen nicht in Uebergangs-Abgabengemeinschaft stehenden Vereins- 
staaten: 
Die Untersteuerämter zu Neunkirchen, Königswinter, St. Goar, Trech- 
linghaufen, Braunfels, Wetzlar, Mülheim und Bacharach) — die 
Steuer-Recepturen zu Bingerbrücke, Oberwesel und Edingen. 
b) Zur beschränkten Erledigung von Uebergangsscheinen beim Verkehre von 
Inland zu Inland mit Berührung der mit Preußen nicht in Uebergangs- 
Abgabengemeinschaft stehenden Vereinsstaaten: 
Die Untersteuerämter zu Meisenheim, Sobernheim, Boppard und Ehren- 
breitstein. 
a) Desgleichen durch das Vereinsland: 
Die Untersteuerämter zu Meisenheim und Sobernheim. 
c) Zur Erledigung von Uebergangsscheinen Rheinbayerischer Aemter: 
Die Untersteuerämter zu Meisenheim und Sobernheim; sodann die 
Steuer-Recepturen zu Ruthweiler und Grumbach. 
d4) Zur Erledigung von Uebergangsscheinen von Coblenz, Ehrenbreitstein und 
Wetzlar durch Nassan: 
Das Untersteueramt zu Altenkirchen. 
e) Zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein aus Luxemburg 
zum steuerfreien Wiedereingange: 
Die Untersteuerämter zu Bitburg und Prüm; sodann die Stener-Re- 
cepturen Neuerburg und St. Vith. 
) Zur Erhebung von Uebergangsabgaben: 
Die Untersteuerämter zu Rentrisch und Wörschweiler. 
Anmerkung. Zu den Eingangs gedachten Untersteuerämtern, welche in dieser Provinz zur 
Erledigung von Begleitscheinen II. befugt sind, gehdrt das Unterxsteueramt zu Bonn. 
29
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.