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In der Provinz Westphalen.
Unbeschränkt: die Untersteuerämter zu Ibbenbühren, Gütersloh, Bielefeld,
Herford, Paderborn, Warburg, Detmold, Barntrup, Pyrmont, Beverungen, Nie-
derwildungen, Siegen, Laasphe und die Abfertigungsstelle am Bahnhofe zu Bünde.
Beschränkt: das Untersteueramt zu Arolsen über Branntwein aus der Pro-
vinz Sachsen und über Spielkarten.
Anmerkung. Zu den Gingangs gedachten Untersteuerämtern, welche in dieser Provinz zur
LErlzdieung von Begleitscheinen II. befugt sind, gehören: die Untersteuerämter zu Vlotho, Höxter und
In der Rhein-Provinz.
Besonders ermächtigt sind:
a) Zur unbeschränkten Erledigung von Uebergangsscheinen von Aemtern der
mit Preußen nicht in Uebergangs-Abgabengemeinschaft stehenden Vereins-
staaten:
Die Untersteuerämter zu Neunkirchen, Königswinter, St. Goar, Trech-
linghaufen, Braunfels, Wetzlar, Mülheim und Bacharach) — die
Steuer-Recepturen zu Bingerbrücke, Oberwesel und Edingen.
b) Zur beschränkten Erledigung von Uebergangsscheinen beim Verkehre von
Inland zu Inland mit Berührung der mit Preußen nicht in Uebergangs-
Abgabengemeinschaft stehenden Vereinsstaaten:
Die Untersteuerämter zu Meisenheim, Sobernheim, Boppard und Ehren-
breitstein.
a) Desgleichen durch das Vereinsland:
Die Untersteuerämter zu Meisenheim und Sobernheim.
c) Zur Erledigung von Uebergangsscheinen Rheinbayerischer Aemter:
Die Untersteuerämter zu Meisenheim und Sobernheim; sodann die
Steuer-Recepturen zu Ruthweiler und Grumbach.
d4) Zur Erledigung von Uebergangsscheinen von Coblenz, Ehrenbreitstein und
Wetzlar durch Nassan:
Das Untersteueramt zu Altenkirchen.
e) Zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein aus Luxemburg
zum steuerfreien Wiedereingange:
Die Untersteuerämter zu Bitburg und Prüm; sodann die Stener-Re-
cepturen Neuerburg und St. Vith.
) Zur Erhebung von Uebergangsabgaben:
Die Untersteuerämter zu Rentrisch und Wörschweiler.
Anmerkung. Zu den Eingangs gedachten Untersteuerämtern, welche in dieser Provinz zur
Erledigung von Begleitscheinen II. befugt sind, gehdrt das Unterxsteueramt zu Bonn.
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