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30) Die Cölnische Hagelversicherungs- Gesellschaft zu Cöln. Hauptagent: Seiler-
meister J. G. W. Roltsch zu Weimar.
Weimar am 23. August 1861.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
III. In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist von
dem Großherzoglichen Gesammt-Ministerium dem Königlichen Fabrik-Kommissar,
Johann Gottfried Hofmann zu Breslau auf desfallsiges Nachsuchen ein Erfin-
dungs-Patent auf einen von ihm erfundenen Apparat zur Ausziehung des Oels
aus Oel haltenden Saamen, als Raps, Leinsaamen, Mais und anderen Natur-
Produkten mittelst Schwefelkohlenstoffes auf die Dauer von fünf Jahren, von heute
an gerechnet, für den ganzen Umfang des Großherzogthumes mit der Wirkung er-
theilt worden, daß ohne Zustimmung des Patent-Inhabers Niemand die gedachte
Erfindung anzuwenden berechtiget ist, ohne daß jedoch dadurch Jemand in der An-
wendung bereits bekannter Theile der Erfindung beschränkt werden soll.
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patentes, welches dann als erloschen zu
betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung im
Großherzogthume dem Großherzoglichen Staats-Ministerium nicht binnen Jahres-
frist nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne
der laut Bekanntmachung vom 3. März 1343 — Regierungs-Blatt v. J. 1843
Seite 13 — 16 in den Zollvereinsstaaten bei Erfindungs-Patenten zu beobachten-
den Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 28. Angust 1861.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Schambach.
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.