Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

200 
30) Die Cölnische Hagelversicherungs- Gesellschaft zu Cöln. Hauptagent: Seiler- 
meister J. G. W. Roltsch zu Weimar. 
Weimar am 23. August 1861. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
III. In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist von 
dem Großherzoglichen Gesammt-Ministerium dem Königlichen Fabrik-Kommissar, 
Johann Gottfried Hofmann zu Breslau auf desfallsiges Nachsuchen ein Erfin- 
dungs-Patent auf einen von ihm erfundenen Apparat zur Ausziehung des Oels 
aus Oel haltenden Saamen, als Raps, Leinsaamen, Mais und anderen Natur- 
Produkten mittelst Schwefelkohlenstoffes auf die Dauer von fünf Jahren, von heute 
an gerechnet, für den ganzen Umfang des Großherzogthumes mit der Wirkung er- 
theilt worden, daß ohne Zustimmung des Patent-Inhabers Niemand die gedachte 
Erfindung anzuwenden berechtiget ist, ohne daß jedoch dadurch Jemand in der An- 
wendung bereits bekannter Theile der Erfindung beschränkt werden soll. 
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patentes, welches dann als erloschen zu 
betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung im 
Großherzogthume dem Großherzoglichen Staats-Ministerium nicht binnen Jahres- 
frist nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne 
der laut Bekanntmachung vom 3. März 1343 — Regierungs-Blatt v. J. 1843 
Seite 13 — 16 in den Zollvereinsstaaten bei Erfindungs-Patenten zu beobachten- 
den Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. Angust 1861. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
Schambach. 
  
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.