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Schlusse des Monats Januar 1862 mit Bericht, welcher die nach Befinden erfor-
derlichen Erläuterungen enthalten muß, an das unterzeichnete Staats-Ministerimm
einzusenden.
Das Gleiche gilt von den Viehstandslisten.
7.
Den Großherzoglichen Bezirks-Direktoren wird in einem besonderen Erlasse
des unterzeichneten Staats-Ministeriums über das von ihnen zu beobachtende Ver-
fahren das Nähere eröffnet werden.
Weimar am 26. September 1861.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
II. Die Führung des Katasters von Thalbürgel ist der Großherzoglichen
Bezirks-Katasterführung daselbst übertragen worden, was hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wirb.
Weimar am 23. September 1861.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
III. Nachdem die Anordnung getroffen worden ist, daß die zur Anlegung
oder Ernenerung von Grundsteuer-Heberegistern erforderlichen Netze durch
Vermittelung der betreffenden Großherzoglichen Steuer-Revisionen bezogen wer-
den, so wird solches, unter Abänderung der Bekanntmachung vom 30. April 1858
(Seite 67 des Regierungs-Blattes) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 27. September 1861.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
IV. Nachdem der Lehrplan des Großherzoglichen Real-Gymnasiums zu Eisenach
anderweit eine mit einer Erweiterung des Lehr-Kurses verbundene Umgestaltung erfah-
ren hat, ziehen wir mit höchster Genehmigung unsere nachträgliche Bekanntmachung