Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem die durch das Gesetz vom 23. April d. J. angeordnete Kassever- 
waltung und Rechnungs-Revision für den Geschäftsbereich der Großherzoglichen 
General-Ablösungs-Kommission nunmehr errichtet und der zeitherige Assistent des 
Großherzoglichen Vermessungs-Direktors, Ober-Geometer Christian Wilhelm Hede- 
rich zum Rechnungsführer der Kasse bestellt und die Rechnungs-Revision proviso- 
risch dem Auditor Julius Gruber übertragen worden ist: so wird dieses hierdurch 
bekannt gemacht und dabei zugleich zur öffentlichen Kunde gebracht: 
1) daß der Rechnungsführer der Kasse mit der Erhebung und Verrechnung 
der nach der jedesmaligen Anordnung der General-Kommission von den betheiligten 
Interessenten in die Kasse einzuzahlenden Beträge beauftragt worden ist; 
2) daß die gerichtliche Beiziehung rückständiger Beträge gleichfalls durch den 
Rechnungsführer der Kasse gehörigen Orts beantragt werden wird; 
3) daß die Gegenbuchführung über die Einnahmen der Kasse dem mit der 
Rechnungs-Revision betrauten Auditor Gruber übertragen worden ist und daß jede 
Quittung über eingezahlte Gelder in die Kasse nur dann als gültig angesehen wer- 
den kann, wenn sie außer der Unterschrift des Rechnungsführers auch die Unterschrift 
des genannten Gegenbuchführers mit der Angabe des Blattes, auf welchem die Zah- 
lung im Gegenbuche eingetragen ist, enthält. 
Weimar am 2. September 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.
	        
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