Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Regierungs Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen= Weimar-Eisenach. 
Nummer 27. Weimar. 21. September 1862. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
rc. ꝛc. 
  
  
Nachdem Zweifel darüber entstanden sind, in welchen Formen der Geschäfts- 
verkehr zwischen solchen Behörden des Großherzogthumes, welche einem Departe- 
ment Unseres Staats-Ministeriums dienstlich untergeordnet sind, einerseits und den- 
jenigen Departements Unseres Staats-Ministeriums, welchen dieselben dienstlich 
nicht untergeordnet sind, andererseits sich zu bewegen habe, verordnen Wir hiermit 
zur Beseitigung solcher Zweifel, wie folgt: 
Jedes Departement Unseres Staats-Ministeriums verkehrt mit den ihm we- 
der allgemein noch speziell in der in Rede stehenden Angelegenheit dienstlich 
untergeordneten Behörden des Großherzogthumes in der Form der Erlasse, 
welcher die Ausdrücke der „Veranlassung“ und „Kenntnißgabe"“ eigen sind, 
die von letzteren Behörden an dic ihnen nicht dienstlich übergeordneten Mi- 
nisterial-Departements ergehenden Schriften dagegen haben die Form der 
„Berichte“, also der „Anzeige“ und „Bitte"“ zu beobachten. 
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