Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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B. 
Formular zur Liste der Anmelbungen. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
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Erlänterungen. 
In der slebenten Rubrik ist die Kataster-Nummer des Hauses, in welchem der 
Gewerbetreibende seine Werkstatt oder sein Geschäfts = Lokal hat, anzugeben. 
In der letzten Rubrik ist unter Anderem zu bemerken: 
bei Gewerben, welche auf Befählgungsnachweis beruhen, das Datmmn und die 
nähere Bezeichnung des Prüfungszeugnisses; 
bei Personen, welche schon ein anderes Gewerbe betreiben, oder welche ihr Ge- 
werbe geändert haben, der Hinweis auf jenes andere Gewerbe oder die fru- 
here Anmeldung; 
  
bei Personen, welche aus einem anderen Orte des Inlandes oder Auslandes 
kommen, der Hinweis darauf und bei Ausländern auf die nach dem 8. 19 
der Gewerbeordnung erforderliche Nachweisung; 
bei Anmeldungen von Zweiggeschäften der Sitz und der Inhaber des Haupt- 
geschäftes. 
Angezeigte Stellvertreter, Pachter und Geschäftsführer sind ebenfalls zu bemerken. 
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