Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Beilage II. 
zu dem fünften Nachtrage zu der Verordnung vom 19. November 1851, die Ausführung 
des Gesetzes vom 19. März desselben Jahres betreffend. 
((0Drtsname.) 
Zugangs-TListe 
Steuerrolle für den II. Theil der Ortsquote 2ter Abtheilung 
für das II. Halbjahr 18 
über die nachträgliche Einschätzung des Jahres-Einkommens solcher Personen, welche 
im Laufe des I. Halbjahres 18. in den Ort eingezogen oder durch einen neu 
begründeten Erwerbstand daselbst steuerpflichtig geworden sind. 
Nach ortsüblicher Bekanntmachung hat diese Liste Gegenwärtige Zugangs- Liste ist am 
am und d. J. nach Maasgabe des 8. 84 
in Gemäßheit der Ministerial-Bekanntmachung vom des Gesetzes über die allgemeine Einkommensteuer vom 
11. Februar 1852 zur Einsicht aller Steuerpflichtigen 19. März 1851 ordnungsmäßig publizirt worden. 
öffentlich ousgelegen. 
Der Gemeindevorstand. 
Der Gemeindevorstand.
	        
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