Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Beilage IV. 
zu dem fünften Nachtrage zu der Verordnung vom 19. November 1851, die Ausführung 
des Gesetzes vom 19. März desselben Jahres betreffend. 
Rechnungstafel.