Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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Rettung von Schiff und Ladung aus Seenoth, die hiebei aufgewendeten Kosten 622. Frachtzah- 
lung für gerettete Güter 632. 633. siehe auch Hülfsleistung in Seenoth. 
Reugeld 285. 
Revier des Heimathshafens 448. 
Rbeder, Begriff 450. Hastung des Rheders für Verschulden der Schiffsbesatzung 451. 704. 757. 
825. 906—911. Beschränkung der Haftung des Rheders auf Schiff und Fracht 452—454. 
525. 526. 542. 552. 634. 664. Haftung des Rheders wegen Beschädigung verbodmeter 
Gegenstände durch den Schiffer 696. Haftung desselben für den aus dem Zusammenstoß 
von Schiffen entstehenden Schaden 736—741. seine Haftung für Forderungen der Schiffs- 
besatzung 453. dessen Gerichtsstand 455. dessen Anweisungen an den Schiffer und deren 
Folgen 479. 498. 696. 733. 754. dessen Verpflichtung aus den Rechtsgeschäften des Schif- 
fers 495—503. 757. Verbodmung und Verwendung der Ladung in seinem Interesse 508 
—512. 613. 616. Rechnungslegung durch den Schiffer 503. 513. Entlassung des Schiffers 
515—520. Ablösung der Schiffspart eines entlassenen Schiffers 522. Haftung des Rhe- 
ders für die Kosten der Verklarung und Bergung 526. 542. Haftung desselben für Ver- 
pflegung und Heilung des Schiffers und der Mannschaft, für die Folgen der Vertheidigung 
des Schiffs, Beerdigungskosten u. dergl. 523. 524. 548 flg. Haftung des Rheders für 
Ausführung eines Unterfrachtvertrages 664. Haftung desselben für die eingezogene Fracht 
gegenüber den Schiffsgläubigern 774. 775. 777. Haftung desselben für das eingezogene 
Kaufgeld des Schiffs 776. Haftung im Falle neuerlicher Aussendung des Schiffs 777. 
Haftung im Falle der Einziehung der Havereivergütung 778. Haftung im Falle das Schiff 
von einem Miether oder einem anderen Mietheigenthümer zur Seefahrt ausgerüstet wird 477. 
Rbederei, Begriff 456. Rechtsverhältniß der Mitrheder unter einander 457. deren Beschluß- 
fassung, Stimmberechtigung der Mitrheder 458. 463. Bestellung eines Korrespondent.Rhe- 
ders 459. Befugnisse desselben 460. Beschränkung dieser Befugnisse 462. 463. Wirkung 
seiner Rechtsgeschäfte, Haftung der Mitrheder für dieselben 461. die von dem Korrespon- 
dent-Rheder zu prästirende Sorgfalt 464. Buchführung desselben 465. Einsicht der Bücher 
der Rhederei 465. Rechnungslegung 466. Beitragspflicht der Mitrheder 467. Zinsen 
und Pfandrecht für Vorschüsse der Mitrheder 467. Befreiung des Mitrheders von gewissen 
Einzahlungen durch Aufgebung seiner Schiffspart 468. Gewinn= und Verlust-Vertheilung 
469. Verfahren mit den vor dieser Vertheilung eingehenden Geldern 469. Veräußerung 
der Schiffsparten 470. Rechtsverhältniß des Veräußerers und Erwerbers einer Schiffspart 
zur Rhederei 471. zu dritten 474. Personenwechsel der Mitrheder, insbesondere durch 
Tod, Konkurs, Ausschließung von Mitrhedern 2c. 472. Auflösung der Rhederei, insbeson- 
dere durch den Verkauf des Schiffs 473. Haftung der Mitrheder für die Schulden der 
Rhederei 474. Gerichtsstand der Mitrheder 475. Vereinigung zur Erbauung eines Schiffs 
476. Ablösung des Schiffparts eines Mitrheders, der zugleich Schiffer ist und als solcher 
entlassen wird 522. Haftung der Schiffe der Nhederei für die Forderungen der Schiffs- 
gläubiger 766. 
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